ÄNDERUNGEN VON VORSCHRIFTEN

IM RAHMEN DES STADTUMBAUS
(Stand: 10.08.2006)

 

 

 

 

1.     Baugesetzbuch (BauGB)

 

Stand:

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Regierungsentwurf  (pdf)

Inhalt:

Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Weiteres: Bundesregierung: Neues Baurecht stärkt die Innenstädte
Pressemitteilung

 

 

2.     Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV-Städtebauförderung)

 

Stand:

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2005  vom 13.06/20.09.2006
Verwaltungsvereinbarung 2006 (pdf)

Inhalt (neu):

-          Förderung der Anpassung der städtischen Infrastruktur

Weiteres:

Merkblatt des BMVBW zu den Förderprogrammen insbesondere Stadtumbau Ost und West Merkblatt (pdf)

3.     Grunderwerbsteuergesetz (GrunderwerbsteuerG) nur Stadtumbau Ost

 

Stand:

Enthalten im "Artikelgesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften - Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG" - Beschluss vom 26.11.2004 Zustimmung der EU vom 1.12.2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 67 vom 15.12.2004, S. 3310, Art. 18 des Gesetzes)
Gesetz (pdf); Bekanntmachung der Genehmigung (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 70 vom 22.12.2004) Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt (pdf); Sächsisches Staatsministerium des Inneren: Erlass zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen Az. 35-S 4430-19/154-1733 vom 24.01.2005 (nicht veröffentlicht)  Erlass (pdf)

Inhalt:

Dem § 4 des Grunderwerbsteuergesetzes wird eine neue Nr. 8 angefügt:

der Erwerb eines in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin gelegenen Grundstücks durch Verschmelzung oder Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz oder durch einen Vorgang, der einer solchen  Verschmelzung oder Spaltung entspricht, soweit an der Verschmelzung oder Spaltung Wohngesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften beteiligt sind, wenn die Verschmelzung oder Spaltung nach dem 31.12.2003 und vor dem 01.07.2007 erfolgt.“

Anmerkung:

nach Ablehnung des ersten Gesetzes durch die EU neuer Gesetzentwurf und Begründung (neu) (pdf)

BR Ds 838/04 (pdf)
EUROPA - Rapid - Press Releases
Jurawelt - Meldungen der EU-Kommission

4.     Mietrechtsgesetze

 

4.1. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) (Verwertungskündigung) nur Stadtumbau Ost

Stand:

Gesetz zur Aufhebung des Artikels 232 § 2 Abs. 2 des EGBGB vom 31.03.2004 (Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nr. 14 vom 06.04.2004) Gesetz (pdf)

Inhalt:

Aufhebung des Verbots der so genannten Verwertungskündigung in den neuen Ländern (Aufhebung des Artikels 232 § 2 Abs. 2 des EGBGB)

 

4.2.  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Abrisskündigung)

Stand:

Gesetz zur Änderung des § 573 Abs. 2 BGB, eingebracht als Bundesratsinitiative des Landes Sachsen am 13.02.2003; Ablehnung der Initiative am 23.04.2004 im Bundeskabinett, Erste Lesung im Bundestag am 18.06.2004 (Drucks. 15/2951 (pdf))

Inhalt:

dem § 573 Abs. 2 wird eine Nr. 4 angefügt:

„Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn das Wohngebäude überwiegend leer steht und entsprechend einer von der Gemeinde beschlosse­nen sonstigen Planung gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 10 BauGB teilweise oder vollständig beseitigt werden soll und der Vermieter dem Mieter Wohnraum vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung nachweist (Abrisskündigung).“

Anmerkung:

durch die Bundesregierung abgelehnt, 1. Lesung Bundestag

 

 

 

5.     Vermögensgesetz (VermG) nur Stadtumbau Ost

 

Stand:

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 10.12.2003 (Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 59 vom 16.12.2003) mit dem Ziel das Aufleben von Rückübertragungsansprüchen nach dem VermG nach Abriss auszuschließen Gesetz (pdf)

Inhalt:

dem § 5 des Vermögensgesetzes wird ein neuer Abs. 3 angefügt:

„Änderungen der tatsächlichen Umstände, die einen Ausschlussgrund nach Abs. 1 Buchstabe a bis d begründen, können von den Berechtigten nach bestandskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht mehr geltend gemacht werden. Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten bleiben unberührt.“

 

 

 

 

6.     Altschuldenhilfegesetz (AHG)/Altschuldenhilfeverordnung (AHGV) nur Stadtumbau Ost

 

Stand:

Entlastung von Wohnungsunternehmen, die dem AHG unterliegen bei Wohnraumverminderung (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 55 vom 20. 12. 2000)
Gesetz (pdf)

Inhalt:

Erlass der so genanten Altschulden von ca. 70,62 € bei Abriss

Weiteres:

Aufstockung der Mittel durch die Haushaltsgesetze

Beratungsverfahren im Haushaltsausschuss des Bundestages am 31.03.2004

Aufstockung von 358 Mio EUR auf 658 Mio EUR ab dem 01.01.2003 und weitere 267 Mio EUR ab dem 01.01.2004, für 2005 Aufstockung auf 1,1 Mrd. EUR  

 

 

 

7.     Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) nur Stadtumbau Ost

 

Stand:

Auslaufen der Regelung 2004, Investitionszulagengesetz 2005 vom 17.03.2004 (Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nr. 12 vom 24.03.2004) Gesetz (pdf)

Inhalt:

Keine Investitionszulage mehr bei Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungen ab dem 01.01.2005, weiterhin gültig BMF-Schreiben vom 09.08.2002 – Investitionszulage nach § 3 bei Abriss und Teilabriss von Gebäuden im Anwendungsbereich des § 6a AHG und im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost, sowie BMF-Schreiben vom 28.02.2003 – Gewährung von Investitionszulage nach §§ 3 und 3a für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie den Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich (für Maßnahmen bis zum 31.12.2004), Vordruckmuster und Erläuterungen (Bundessteuerblatt Teil I 2004 vom 17.02.2004, S. 148)

Anmerkung:

Initiative der neuen Länder zur Verlängerung der Investitionszulage  gescheitert

 

 

 

8.     KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003 nur Stadtumbau Ost

 

Stand:

Neuauflage des Programms ab 22.04.2003 (Förderprogramm); Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 läuft zum 31. Dezember 2004 aus.

Inhalt:

Gewährung von zinsvergünstigten Modernisierungsdarlehn und Rückbaudarlehn (Maßnahmen zum Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Ländern und Berlin (Ost) im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung)

 

 

 

 9.     Handelsgesetzbuch (HGB)

 

Stand:

Stellungnahme des wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses des Instituts für Wirtschaftsprüfer vom 24.04.2002 (IDW RS WFA 1) (WPg 2002, S. 633 ff., Heft-Nr. 12/2002 vom 29.05.2002)

Inhalt:

Darstellung von bilanztechnischen Konsequenzen der Wohnraumverminderung bei Abriss

 

 

 

 

10.   Einkommenssteuergesetz  (EStG)

 

Stand:

Neuregelung der Sonderabschreibung in Sanierungsgebieten:
Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 Art. 9 – Änderung des Einkommenssteuergesetzes (Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 68 vom 31.12.2003)

Inhalt:

„Bei einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich  kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 vom Hundert und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 vom Hundert der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des BauGB absetzen.“

 
11.Umschuldungsprogramm(Sachsen) nur Stadtumbau Ost
Stand: Kabinettsbeschluss zum Landesumschuldungsprogramm vom 20.01.2004
(bisher noch nicht umgesetzt)
Inhalt: Bei Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes soll den Wohnungsunternehmen zum einen ein zinsverbilligtes Umschuldungsdarlehen und zum anderen ein öffentliches Aufwendungsdarlehen zur Zwischenfinanzierung von Leerstandskosten gewährt werden.
Anmerkung: nicht genehmigungsfähig nach EU-Recht

 

 

   

12. Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) /Verwaltungsvereinbarung Soziale Wohnraumförderung

Stand:

Wohnraumförderungsgesetz vom 13.09.2001 (BGBl. Teil I S. 2376) zuletzt geändert durch Art. 14. G v. 5. 7.2004 I 1427
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

Inhalt:

 

 

 

 

- kommunale Wohnraumversorgungskonzepte

- wohnungswirtschaftliche Kooperationsverträge

- Verwaltungsvereinbarung Soziale Wohnraumförderung 2005 mit Regelungen zur Förderung und zum Verhältnis zum AHG