Fusion von Wohnungsunternehmen

Fusion von Wohnungsunternehmen ist
Vorraussetzung für Beginn des Stadtumbaus

Diese vieldiskutierte Variante des Ausgleiches zwischen den Wohnungsunternehmen infolge unterschiedlicher Belastungen beim Stadtumbau, des so genannten Lastenausgleichs, wird wohl in der Praxis schwer umzusetzen sein.  Bisherige Erkenntnisse und Untersuchungen haben gezeigt, dass der effektivste Lastenausgleich der Zusammenschluss von Wohnungsunternehmen (Fusion) ist. Allerdings scheitert dieses Ansinnen zur Zeit an der ungelösten Grunderwerbssteuerproblematik. Stadtumbau wird es aber nur geben, wenn bereits frühzeitig geklärt ist, unter welchen rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten ein Unternehmenszusammenschluss möglich ist. Dieses offene Problem wird in einer Vielzahl von Städten nicht nur behindern, sondern Stadtumbau unmöglich machen. Die konservative Haltung der Politik ist in diesem Zusammenhang unerklärlich, da das Thema Stadtumbau zum Beispiel durch den Bundeswettbewerb, an dem 261 Städte und damit eine Vielzahl von Wohnungsunternehmen mit teilnehmen, hohe Priorität genießt. In Städten mit einem so genannten übersanierten oder zu kleinen Wohnungsunternehmen ist die Fusion das einzige Mittel überhaupt erst einmal die Entlastungsanträge nach der AHGV zu stellen und damit die Voraussetzung für den Beginn des Stadtumbaus zu schaffen.
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Deshalb ist die unternehmensbezogene Stadtplanung unumgänglich.  Dazu folgende Meldungen:
Gesamtverband der Wohnungswirtschaft

Sächsisches Innenministerium
ARGEBAU
Bundesrat

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Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU):
Verschmelzung von Wohnungsgenossenschaften- Material
Bestellung

Unwandlungsgesetz (Auszug)
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Artikel von Herrn RA Taubenek "Notwendigkeit von Fusionen (Verschmelzung) der Wohnungsunternehmen im Rahmen des Stadtumbaus und Probleme ihrer Durchführung" Juli 2002 in der Zeitschrift Finanzwirtschaft (FiWi) vom Verlag Wirtschaft der Huss-Medien-GmbH.