Fusion von Wohnungsunternehmen
Fusion von Wohnungsunternehmen ist
Vorraussetzung für Beginn des
Stadtumbaus
Diese
vieldiskutierte Variante des Ausgleiches zwischen den Wohnungsunternehmen
infolge unterschiedlicher Belastungen beim Stadtumbau, des so genannten
Lastenausgleichs, wird wohl in der Praxis schwer umzusetzen sein.
Bisherige Erkenntnisse und Untersuchungen haben gezeigt, dass der
effektivste Lastenausgleich der Zusammenschluss von Wohnungsunternehmen
(Fusion) ist. Allerdings scheitert dieses Ansinnen zur Zeit an der
ungelösten Grunderwerbssteuerproblematik. Stadtumbau wird es aber
nur geben, wenn bereits frühzeitig geklärt ist, unter welchen rechtlichen
und steuerlichen Gesichtspunkten ein Unternehmenszusammenschluss möglich
ist. Dieses offene Problem wird in einer Vielzahl von Städten
nicht nur behindern, sondern Stadtumbau unmöglich machen. Die konservative
Haltung der Politik ist in diesem Zusammenhang unerklärlich, da das Thema
Stadtumbau zum Beispiel durch den Bundeswettbewerb, an dem 261 Städte und
damit eine Vielzahl von Wohnungsunternehmen mit teilnehmen, hohe Priorität
genießt. In Städten mit einem so genannten übersanierten oder zu kleinen
Wohnungsunternehmen ist die Fusion das einzige Mittel überhaupt erst
einmal die Entlastungsanträge nach der AHGV zu stellen und damit die
Voraussetzung für den Beginn des Stadtumbaus zu schaffen.
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Deshalb ist die unternehmensbezogene Stadtplanung unumgänglich. Dazu
folgende Meldungen:
Gesamtverband der Wohnungswirtschaft
Sächsisches Innenministerium
Bundesrat
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Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
(BBU):
Verschmelzung von Wohnungsgenossenschaften- Material
Bestellung
Unwandlungsgesetz (Auszug)
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Artikel von Herrn RA Taubenek "Notwendigkeit von
Fusionen (Verschmelzung) der Wohnungsunternehmen im Rahmen des Stadtumbaus
und Probleme ihrer Durchführung" Juli
2002 in der Zeitschrift Finanzwirtschaft (FiWi) vom Verlag Wirtschaft der
Huss-Medien-GmbH.