Lexikon des Stadtumbaus
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Der Stadtumbau hat seine eigene Begriffswelt entwickelt. Hier die wichtigsten Begriffsbestimmungen.

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Abrissgebiete
in Abrissgebieten oder Rückbaugebieten werden gesamte Quartiere rückgebaut einschließlich der vorhandenen Infrastruktur (nach Notwendigkeit). Diese Gebiete sind mittelfristig nicht für eine Neubebauung vorgesehen. Es können größere Baulücken sein, aber infolge des Eingriffs können diese Gebiete nach § 35 BauGB eingeordnet werden.

Altschuldenhilfeverordnung
Rechtsverordnung der Bundesregierung, um Wohnungsunternehmen die aus DDR Zeit entstandenen Schulden zu erlassen. Dies ist meistens die Voraussetzung für den Beginn des Stadtumbaus

Disperser Leerstand
Das ist der Leerstand, der über große Teile des Stadtgebietes heterogen verteilt ist. Gebietsbezogene Leerstände sind schwer auszumachen.

Dominoeffekt
Der Dominoeffekt tritt bei Insolvenzen von Wohnungsunternehmen oder Großwohnungseigentümern auf. Durch die Insolvenz sind Immobilienvermögen damit nicht verschwunden, sondern gehen teilentschuldet mit deutlich verbesserten Marktchancen in Drittbesitz über. Dies beschleunigt die wirtschaftliche Talfahrt derjenigen Unternehmen, die bisher zu den ver­gleichsweise tragfähigen gehörten. Das Kippen weiterer Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümer ist die Folge.

Erhaltungsgebiete
In Erhaltungsgebieten wird die überwiegende Bausubstanz erhalten bleiben. Das städtebauliche Bild wird im Wesentlichen nicht verändert. Es kommt zu einzelnen Abriss- und Entkernungsmaßnahmen. Die Modernisierung und Instandsetzung ist fortzuführen (Der Begriff Erhaltungsgebiet wird hier nicht im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach § 172 BauGB verwendet).

Grunderwerbsteuer-Erlass
Viele Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den  neuen Ländern haben keine betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmensgröße. Insolvenzen der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften wegen Wohnungsleerständen aber würden sich nachteilig auf die Mieten auswirken. Außerdem hängt der Erfolg der von Bund und Ländern vereinbarten Städtebauförderung zum Programm "Stadtumbau-Ost" entscheidend auch von der wirtschaftlichen Situation der örtlichen Wohnungsanbieter ab, die in unterschiedlichem Ausmaß von Wohnungsleerständen betroffen sind.
Um eine solche Größe zu erreichen, müssten die Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften neue Strukturen bekommen. Bei Umstrukturierungen durch Fusionen aber fällt Grunderwerbsteuer in nicht unerheblicher Höhe an, denn nahezu das gesamte Vermögen der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften besteht in Grundbesitz. Daher ist vor allem für die schwächeren Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften eine Fusion unmöglich. Deshalb wurde im Rahmen des Stadtumbaus eine Initiative zum Grunderwerbsteuer-Erlass gestartet.

Integrative Stadtplanung
Integrative Stadtplanung ist ein gesamtstädtisches Konzept unter Berücksichtigung aller die Stadtentwicklung beeinflussenden Faktoren.

Iterativer Prozess
Aufgrund der divergierenden Spannungsfelder und der großen Anzahl der Beteiligten (Stadt, Wohnungsunternehmen, Einzeleigentümer, Banken usw.) sind die einzelnen Planungs­phasen schrittweise abzugleichen, um ein Gesamtkonzept zu erstellen.

Konsensuales Handeln
Wichtigste Form der Zusammenarbeit der betroffenen und der Stadt im Stadtumbau. Regelungen erfolgen durch städtebauliche Verträge.

Kontraktion
ist die Schrumpfung, die Rückgabe vor allem von peripheren Flächen der Stadt an die Natur.

Konsolidierte Gebiete
Gebiete in denen keine Stadtumbaumaßnahmen notwendig sind.

Konzertierter Anpassungsprozess
Der Begriff "konzertierter Anpassungsprozess" ist im Sinne von Abgestimmtheit zu verstehen. Die Wohnungsunternehmen müssen aus dem Preis- und Investitionswettbewerb ausbrechen, Rückbaustrategien vereinbaren und mit den Leitlinien zur Stadtentwicklung abstimmen. Die Anpassung soll zum einen die Unternehmen nicht schlechter darstellen als sie bereits heute stehen und zum anderen mit den Leitlinien zur Regional-/Stadtentwicklung korrespondieren.

Kooperativer Vertrag
Diese Vertragsform auf der Grundlage des BauGB und des Wohnraumförderungsgesetzes zwischen Kommunen und der Wohnungswirtschaft ist der Königsweg im Rahmen des Stadtumbaus.

Lastenausgleich
Lastenausgleich ist der Versuch unterschiedliche Belastungen von Wohnungsunternehmen im Rahmen des Stadtumbaus privatrechtlich auszugleichen.

Lenkungsrunde
oder Arbeitsgruppe, in der sich die Hauptakteure des Stadtumbauprozesses zur Abstimmung zusammenfinden.

Mikadoeffekt
Der Mikadoeffekt ist das Prinzip "Wer sich zuerst bewegt, hat verloren". Bei Wohnungsunter­nehmen in einer Stadt mit unterschiedlicher Ausgangslage ist dieses Phänomen nicht selten zu beobachten. Ein Unternehmen wartet darauf, dass das andere überhaupt beginnt, um von dem Abrissvorlauf des einen durch eigene verminderte Abrissquoten Vorteile zu erzielen.

Neuentwicklungsgebiete
In Neuentwicklungsgebieten wird umfassender Abbruch durchgeführt. Eine geringe Anzahl von Wohngebäuden bleibt bestehen, die freigewordenen Flächen werden für eine Neubebauung (Eigenheimsiedlung, Gewerbe, Handel usw.) vorbereitet. Bodenordnungsmaßnahmen und Neuerschließungen sind notwendig.

Objektsegmentierung
ist die Auswahl von Abrissobjekten oder auch Verortung, auch Reduktionsstandort genannt

Perforation
ist das Zerreißen des bisher geschlossenen Ortsbildes in einzelne separate Gebiete. Teilweise wird unter Perforation auch das Ausdünnen des Wohnungsbestandes über die Fläche verstanden.

Physischen Verfall
ist die weitere Verschlechterung von Bausubstanz

Rückbauwohnung
ist ein anderes Wort für Abrisswohnung im Stadtumbau

Segregation
Segregation ist die soziale Entmischung in Stadtteilen.

Soziale Erosionen
ist das soziale Auseinanderbrechen eines Stadtteiles

Stadtumbauprogramm Ost
Umfangreiches Förderprogramm der Bundesregierung bestehend aus mehreren Elementen als Reaktion auf den wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und gesellschaftlichen Strukturwandel

Stadtumbauprogramm West
Während in den neuen Bundesländern ein akuter Handlungsdruck wegen rückläufiger Bevölkerungszahlen und hoher Arbeitslosigkeit Sofortmaßnahmen erfordert, ergeben sich in einzelnen Städten und Gemeinden der alten Bundesländer erste Anzeichen eines langfristigen Wandels der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur. Neben lokalen Wohnungsleerständen werden auch im Infrastrukturbereich zunehmende Kapazitätsprobleme erkennbar. Die Anforderungen an einen behutsamen Stadtumbau zur Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen verlangen nach einem Instrumentarium, das präventive Stadtentwicklungspolitik ermöglicht.

Stadtumbaumaßnahmen (§ 171 a Abs. 2 BauGB) sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist.

Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept
Kommunales Konzept bei dem die einzelnen Wohnungsunternehmens-Sanierungsprogramme iterativ mit dem Stadtentwicklungsprogramm abgeglichen werden.

Sektorale Kooperation
Unter sektoraler Kooperation wird die Einbeziehung aller Akteure im Stadtumbauprozess verstanden, wie Wohnungsunternehmen, Bedarfsträger, ÖPNV usw.

Struktureller Leerstand
dauerhafter Leerstand von Wohnungen

Suburbanisierung
ist das Abwandern der Bevölkerung in das Umland

Trittbrettfahrersyndrom
Das Trittbrettfahrersyndrom ist das Abwarten von Wohnungsunternehmen oder Wohnungsvermietern im Rahmen des Stadtumbauprozesses. Durch dieses Abwarten sollen die eigenen Bestände zum Abriss verschont werden und Mieter von den Unternehmen, die bereits abreißen, abgeworben werden. Dies führt zu einer Schwächung derjenigen, die sich aktiv am Stadtumbauprozess beteiligen.

Unternehmensbezogene Stadtplanung.
ist der Versuch die Interessen zwischen Stadt, Wohnungsunternehmen und Banken stadtplanerisch, wohnungswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich in Übereinstimmung zu bringen

Umstrukturierungsgebiete
in Umstrukturierungsgebieten kommt es zu größeren Abbruchmaßnahmen und Erhal­tungs­maßnahmen an den verbleibenden Gebäuden. Der Charakter des Gebietes (auch im Sinne der BauNVO) wird nicht oder nur teilweise geändert. Teilabrisse und Umnutzungen von vorhandener Substanz werden durchgeführt. Einzelne Neubaumaßnahmen sind nicht ausge­schlossen, ebenso wie kleinere Bodenordnungsmaßnahmen bzw. die Umverlegung von Verkehrswegen.

Urban Management
ist eine neue Richtung der Stadtplanung, in der der interdisziplinäre Ansatz die entscheidende Rolle spielt. Betriebswirtschaftliche bzw. demografische Probleme fließen in sie Stadtplanung ein.

Verslumung
ist der funktionale, soziale  und bauliche Niedergang eines Stadtteils.

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung ist die rechtliche und fördertechnische Grundlage des Stadtumbaus. Sie wird zwischen dem Bund und den Ländern jährlich neu geschlossen.

Verwertungskündigung
Verwertungskündigungen sind nach dem Einigungsvertrag in den neuen Ländern ausgeschlossen. Die Kündigungsmöglichkeiten im Rahmen des Stadtumbaus sind deshalb risikobehaftet.

Wohnraumverminderung
ist ein anderes Wort für Abrissprogramm, Rückbauprogramm, Wohnungskonsolidierungsprogramm, Schrumpfungsprogramm, Beseitigung städtebaulicher Fehlentwicklungen, wohnungswirtschaftlicher Anpassungsprozess, Leerstandsbeseitigung, Bestandsreduzierung, Wohnraumoptimierungsprogramm, Wohnraumabbau, Revitalisierung von Stadträumen, Reduzierung des Angebotsüberhangs, Deinvestitionsprogramm....

Wohnungswirtschaftliche Kooperationsverträge
Vertragsmöglichkeit nach dem Wohnraumförderungsgesetz zwischen Kommunen und der Wohnungswirtschaft

Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel
Kommissionsbericht der die Veränderungen auf dem ostdeutschen Wohnungsmarkt analysiert und Vorschläge unterbreitet