Lexikon des Stadtumbaus
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Der Stadtumbau hat seine eigene Begriffswelt entwickelt. Hier die wichtigsten Begriffsbestimmungen.
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Abrissgebiete
in Abrissgebieten oder Rückbaugebieten werden gesamte Quartiere rückgebaut
einschließlich der vorhandenen Infrastruktur (nach Notwendigkeit). Diese
Gebiete sind mittelfristig nicht für eine Neubebauung vorgesehen. Es können
größere Baulücken sein, aber infolge des Eingriffs können diese Gebiete nach
§ 35 BauGB eingeordnet werden.
Altschuldenhilfeverordnung
Rechtsverordnung der Bundesregierung, um Wohnungsunternehmen die aus
DDR Zeit entstandenen Schulden zu erlassen. Dies ist meistens die Voraussetzung für den
Beginn des Stadtumbaus
Disperser Leerstand
Das ist der Leerstand, der über große Teile des Stadtgebietes
heterogen verteilt ist. Gebietsbezogene Leerstände sind schwer auszumachen.
Dominoeffekt
Der Dominoeffekt tritt bei Insolvenzen von Wohnungsunternehmen oder
Großwohnungseigentümern auf. Durch die Insolvenz sind Immobilienvermögen damit
nicht verschwunden, sondern gehen teilentschuldet mit deutlich verbesserten
Marktchancen in Drittbesitz über. Dies beschleunigt die wirtschaftliche Talfahrt
derjenigen Unternehmen, die bisher zu den vergleichsweise tragfähigen gehörten.
Das Kippen weiterer Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümer ist die Folge.
Erhaltungsgebiete
In Erhaltungsgebieten wird die überwiegende
Bausubstanz erhalten bleiben. Das städtebauliche Bild wird im Wesentlichen nicht
verändert. Es kommt zu einzelnen Abriss- und Entkernungsmaßnahmen. Die
Modernisierung und Instandsetzung ist fortzuführen (Der Begriff Erhaltungsgebiet
wird hier nicht im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach § 172 BauGB
verwendet).
Grunderwerbsteuer-Erlass
Viele Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern haben keine betriebswirtschaftlich tragfähige
Unternehmensgröße. Insolvenzen der Wohnungsunternehmen und
Wohnungsgenossenschaften wegen Wohnungsleerständen aber würden sich nachteilig
auf die Mieten auswirken. Außerdem hängt der Erfolg der von Bund und Ländern
vereinbarten Städtebauförderung zum Programm "Stadtumbau-Ost" entscheidend auch
von der wirtschaftlichen Situation der örtlichen Wohnungsanbieter ab, die in
unterschiedlichem Ausmaß von Wohnungsleerständen betroffen sind.
Um eine solche Größe zu erreichen, müssten die Wohnungsunternehmen und
Wohnungsgenossenschaften neue Strukturen bekommen. Bei Umstrukturierungen durch
Fusionen aber fällt Grunderwerbsteuer in nicht unerheblicher Höhe an, denn
nahezu das gesamte Vermögen der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
besteht in Grundbesitz. Daher ist vor allem für die schwächeren
Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften eine Fusion unmöglich.
Deshalb wurde im Rahmen des Stadtumbaus eine Initiative zum
Grunderwerbsteuer-Erlass gestartet.
Integrative Stadtplanung
Integrative Stadtplanung ist ein gesamtstädtisches Konzept unter
Berücksichtigung aller die Stadtentwicklung beeinflussenden Faktoren.
Iterativer Prozess
Aufgrund der divergierenden Spannungsfelder und der großen Anzahl der
Beteiligten (Stadt, Wohnungsunternehmen, Einzeleigentümer, Banken usw.) sind die
einzelnen Planungsphasen schrittweise abzugleichen, um ein Gesamtkonzept zu
erstellen.
Konsensuales Handeln
Wichtigste Form der Zusammenarbeit der betroffenen und der
Stadt im Stadtumbau. Regelungen erfolgen durch städtebauliche Verträge.
Kontraktion
ist die Schrumpfung, die Rückgabe vor allem von peripheren Flächen der Stadt
an die Natur.
Konsolidierte Gebiete
Gebiete in denen keine Stadtumbaumaßnahmen notwendig sind.
Konzertierter Anpassungsprozess
Der Begriff "konzertierter Anpassungsprozess" ist im Sinne von
Abgestimmtheit zu verstehen. Die Wohnungsunternehmen müssen aus dem Preis- und
Investitionswettbewerb ausbrechen, Rückbaustrategien vereinbaren und mit den
Leitlinien zur Stadtentwicklung abstimmen. Die Anpassung soll zum einen die
Unternehmen nicht schlechter darstellen als sie bereits heute stehen und zum
anderen mit den Leitlinien zur Regional-/Stadtentwicklung korrespondieren.
Kooperativer Vertrag
Diese Vertragsform auf der Grundlage des BauGB und des
Wohnraumförderungsgesetzes zwischen Kommunen und der Wohnungswirtschaft ist der
Königsweg im Rahmen des Stadtumbaus.
Lastenausgleich
Lastenausgleich ist der Versuch unterschiedliche Belastungen von Wohnungsunternehmen im Rahmen
des Stadtumbaus privatrechtlich auszugleichen.
Lenkungsrunde
oder Arbeitsgruppe, in der sich die Hauptakteure des Stadtumbauprozesses zur
Abstimmung zusammenfinden.
Mikadoeffekt
Der Mikadoeffekt ist das Prinzip "Wer sich zuerst bewegt, hat
verloren". Bei Wohnungsunternehmen in einer Stadt mit unterschiedlicher
Ausgangslage ist dieses Phänomen nicht selten zu beobachten. Ein Unternehmen
wartet darauf, dass das andere überhaupt beginnt, um von dem Abrissvorlauf des
einen durch eigene verminderte Abrissquoten Vorteile zu erzielen.
Neuentwicklungsgebiete
In Neuentwicklungsgebieten wird umfassender Abbruch durchgeführt. Eine geringe
Anzahl von Wohngebäuden bleibt bestehen, die freigewordenen Flächen werden für
eine Neubebauung (Eigenheimsiedlung, Gewerbe, Handel usw.) vorbereitet.
Bodenordnungsmaßnahmen und Neuerschließungen sind notwendig.
Objektsegmentierung
ist die Auswahl von Abrissobjekten oder auch Verortung,
auch Reduktionsstandort genannt
Perforation
ist das Zerreißen des bisher geschlossenen Ortsbildes in
einzelne separate Gebiete. Teilweise wird unter Perforation auch das Ausdünnen
des Wohnungsbestandes über die Fläche verstanden.
Physischen Verfall
ist die weitere Verschlechterung von Bausubstanz
Rückbauwohnung
ist ein anderes Wort für Abrisswohnung im Stadtumbau
Segregation
Segregation ist die soziale Entmischung in Stadtteilen.
Soziale Erosionen
ist das soziale Auseinanderbrechen eines Stadtteiles
Stadtumbauprogramm Ost
Umfangreiches Förderprogramm der Bundesregierung bestehend aus mehreren Elementen als
Reaktion auf den wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und
gesellschaftlichen Strukturwandel
Stadtumbauprogramm West
Während in den neuen Bundesländern ein
akuter Handlungsdruck wegen rückläufiger Bevölkerungszahlen und hoher
Arbeitslosigkeit Sofortmaßnahmen erfordert, ergeben sich in einzelnen Städten
und Gemeinden der alten Bundesländer erste Anzeichen eines langfristigen Wandels
der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur. Neben lokalen Wohnungsleerständen
werden auch im Infrastrukturbereich zunehmende Kapazitätsprobleme erkennbar. Die
Anforderungen an einen behutsamen Stadtumbau zur Wiederherstellung intakter
Stadtstrukturen verlangen nach einem Instrumentarium, das präventive
Stadtentwicklungspolitik ermöglicht.
Stadtumbaumaßnahmen (§ 171 a Abs. 2 BauGB) sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist.
Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept
Kommunales Konzept bei dem die einzelnen
Wohnungsunternehmens-Sanierungsprogramme iterativ mit dem
Stadtentwicklungsprogramm abgeglichen werden.
Sektorale Kooperation
Unter sektoraler Kooperation wird die Einbeziehung aller Akteure im
Stadtumbauprozess verstanden, wie Wohnungsunternehmen, Bedarfsträger, ÖPNV usw.
Struktureller Leerstand
dauerhafter Leerstand von Wohnungen
Suburbanisierung
ist das Abwandern der Bevölkerung in das Umland
Trittbrettfahrersyndrom
Das Trittbrettfahrersyndrom ist das Abwarten von Wohnungsunternehmen
oder Wohnungsvermietern im Rahmen des Stadtumbauprozesses. Durch dieses
Abwarten sollen die eigenen Bestände zum Abriss verschont werden und Mieter von
den Unternehmen, die bereits abreißen, abgeworben werden. Dies führt zu einer
Schwächung derjenigen, die sich aktiv am Stadtumbauprozess beteiligen.
Unternehmensbezogene Stadtplanung.
ist der Versuch die Interessen zwischen Stadt, Wohnungsunternehmen und Banken
stadtplanerisch, wohnungswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich in
Übereinstimmung zu bringen
Umstrukturierungsgebiete
in Umstrukturierungsgebieten kommt es zu größeren Abbruchmaßnahmen und
Erhaltungsmaßnahmen an den verbleibenden Gebäuden. Der Charakter des Gebietes
(auch im Sinne der BauNVO) wird nicht oder nur teilweise geändert. Teilabrisse
und Umnutzungen von vorhandener Substanz werden durchgeführt. Einzelne
Neubaumaßnahmen sind nicht ausgeschlossen, ebenso wie kleinere
Bodenordnungsmaßnahmen bzw. die Umverlegung von Verkehrswegen.
Urban
Management
ist eine neue Richtung der Stadtplanung, in der der
interdisziplinäre Ansatz die entscheidende Rolle spielt. Betriebswirtschaftliche
bzw. demografische Probleme fließen in sie Stadtplanung ein.
Verslumung
ist der funktionale, soziale und bauliche Niedergang eines
Stadtteils.
Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung
Die Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung ist die rechtliche und fördertechnische Grundlage des
Stadtumbaus. Sie wird zwischen dem Bund und den Ländern jährlich neu
geschlossen.
Verwertungskündigung
Verwertungskündigungen sind nach dem Einigungsvertrag in den neuen Ländern
ausgeschlossen. Die Kündigungsmöglichkeiten im Rahmen des Stadtumbaus sind
deshalb risikobehaftet.
Wohnraumverminderung
ist ein anderes Wort für Abrissprogramm,
Rückbauprogramm, Wohnungskonsolidierungsprogramm, Schrumpfungsprogramm,
Beseitigung städtebaulicher Fehlentwicklungen, wohnungswirtschaftlicher
Anpassungsprozess, Leerstandsbeseitigung, Bestandsreduzierung,
Wohnraumoptimierungsprogramm, Wohnraumabbau, Revitalisierung von Stadträumen, Reduzierung
des Angebotsüberhangs, Deinvestitionsprogramm....
Wohnungswirtschaftliche Kooperationsverträge
Vertragsmöglichkeit nach dem Wohnraumförderungsgesetz zwischen Kommunen und
der Wohnungswirtschaft
Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel
Kommissionsbericht der die Veränderungen auf dem ostdeutschen
Wohnungsmarkt analysiert und Vorschläge unterbreitet