Stadtumbau und ALG II
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Auf diese Seite finden Sie
Informationen zu der Problematik des Stadtumbaus und des
Arbeitslosengeldes II .
BMWA:
Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des
Arbeitslosengeldes II
Informationen
BMVBW: Harz IV: Gemeinden sollen
wohnungs- und städtebauliche Versorgungskonzepte entwickeln
Pressemitteilung
Haus und Grund Sachsen: Der lange
Schatten von Harz IV
Information
Deutscher Mieterbund: Deutscher
Mieterbund zu Hartz IV::
Angemessene Wohnkosten – 20 Thesen des Deutschen Mieterbundes
Thesen
Deutscher Mieterbund:
Wohnungspolitische Verantwortung der Gemeinden wächst
Kommunale Versorgungskonzepte notwendig
Pressemitteilung
Haus und Grund Sachsen:
Arbeitslosen-Ghettos in DDR Plattenbausiedlungen: Bundeswirtschaftsminister
Clement dementiert
Information
Verband deutscher Makler: Panikmache
ist verantwortungslos
Pressemitteilung
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Bericht (Quelle: Die Welt):
Neues
Arbeitslosengeld kann zu Umzügen führen
Nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II im kommenden
Januar sind gravierende Auswirkungen am Wohnungsmarkt nach Ansicht der
Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland nicht ausgeschlossen,
weil möglicherweise Leistungsempfänger umziehen müssten. Vor allem in den
östlichen Bundesländern sei nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe eine Umzugsbewegung in kleinere und billigere Wohnungen nicht
auszuschließen. weiter
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
Was ist "angemessener" Wohnraum?
Bei ALG-II-Empfängern übernehmen die Kommunen die realen Kosten für Kaltmiete
(inklusive Nebenkosten, allerdings ohne Strom und Warmwasser) sowie Heizung. Wie
viel pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gezahlt wird, legen die Kommunen
selbst fest. Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, keine zentrale
Festlegung zu treffen.
Informationen
Verband deutscher Makler: Panikmache
ist verantwortungslos
Pressemitteilung
Bericht (Quelle: Die Welt):
Hartz IV
macht kleine Mietwohnungen teurer
Besonders im Osten Deutschlands regt sich weiterhin
Kritik an "Hartz IV". Während Maklerverbände einen Anstieg der Mieten im Osten
befürchtet, kritisiert der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft vor allem,
dass bei den Hartz-Reformen schwere handwerkliche Fehler gemacht worden seien.
"Das ist stümperhaft gemacht", sagte der Thüringer Verbandsvorsitzende Norbert
Nareyke: So sei bei der Sechsmonats-Übergangsfrist für weitere Zahlungen in zu
großen Wohnungen übersehen worden, dass viele Mieter Verträge mit erheblich
längeren Kündigungsfristen hätten. Wohnungsgesellschaften würden sie aber nur
aus dem Vertrag entlassen, wenn es Nachmieter gebe. Das aber sei sehr
unwahrscheinlich.
weiter
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg: Mit Landkreisen und
kreisfreien Städten verständigt
BBU-Aktuell
Klärung von Zuständigkeiten zwischen der
Bundesagentur für Arbeit und dem Senat von Berlin voraus:
BBU-Aktuell
GdW: Arbeitslosengeld II: GdW fordert
Freistellung von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften und von Mietkautionen beim
anrechenbaren Vermögen
Pressemitteilung
BBT:
Arbeitslosengeld II und die Wohnungswirtschaft
Mitteilung
Leipzig:
legt Kriterien für "angemessenen
Wohnraum" fest
Die Stadt Leipzig will die Mietkosten von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern bis zu einer Höhe von 3,85 Euro je Quadratmeter
übernehmen. Das sieht eine am Dienstag von der Stadtverwaltung beschlossene
Richtlinie vor. Hinzu kommen bis zu 1,37 Euro je Quadratmeter für Neben- und
Betriebskosten sowie bis zu 0,95 Euro je Quadratmeter für Heizung und
Warmwasser.
MDR.DE:
Leipzig legt Kriterien für "angemessenen Wohnraum" fest
vdwvdgw:
Hatz IV
Artikel (pdf)
Naumburg: Mieterbund
rechnet mit Zwangsumzügen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fürchtet, dass es in Folge
von Hartz-IV zu vielen Zwangsumzügen kommt. Das sagten Ellen Schultz,
wiedergewählte Vorsitzende des Landesverbands Sachsen-Anhalt, und DMB-Direktor
Franz-Georg Rips während des Landesverbandstags des Bundes am Samstag in
Naumburg. "Die Betroffenen brauchen schnellstmöglich verbindliche Informationen,
welche Kosten von den Städten als angemessene Wohnkosten akzeptiert werden",
forderte Rips. Er kritisierte, dass die Bundesregierung keinen Gebrauch von
ihren Möglichkeiten mache, eine Verordnung und so eine bundeseinheitliche
Regelung zu schaffen. Deshalb müssten die Städte jetzt zusammen mit
Wohnungsunternehmen und Mietervereinen die Weichen dafür stellen, dass künftig
keine Armutsviertel entstehen.Sachsen-Anhalts Bauminister, Karl-Heinz Daehre
(CDU) forderte, diese Fragen beim Stadtumbau zu berücksichtigen. Bei der
Aufwertung des Wohnungsbestandes sollte nicht das obere Level einer
Luxus-Sanierung angesetzt, sondern ein angemessener Bestand an bezahlbaren
sanierten Wohnungen geschaffen werden.
www.mz-web.de
BBU: HARTZ IV: BBU MAHNT AUGENMASS IM
INTERESSE DER BRANDENBURGISCHEN HILFEEMPFÄNGER AN
Erklärung
22.04.2005
Arbeitslosengeld-II-Beziehern droht Wohnungsverlust
Noch gilt die Übergangsfrist, doch der 1. Juli kann
für viele Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) zu einem traurigen Datum
werden. Möglicherweise müssen sie ihre Mietwohnung oder sogar ihr Haus
verlassen, sofern es nicht abbezahlt ist.Der Grund: Ab Juli werden
Unterkunftskosten für ALG-II-Bezieher nur noch in angemessener Höhe übernommen.
Wer mehr bezahlen muss, bekommt ein Problem.
Wie viele Menschen in Dithmarschen betroffen sind, kann Petra Gereke nicht
sagen. Die stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft
Dithmarschen (Arge), steht aber schon jetzt fest: „Das wird ein Thema werden.“
Die Arge ist ein Zusammenschluss von Kreis und Agentur für Arbeit, der die
ALG-II-Bezieher betreut – gut 6000 im Kreisgebiet. Nach einem Jahr
Arbeitslosigkeit erhält man das ALG II. Die Arbeitsgemeinschaft ist unter
anderem zuständig für die Bearbeitung von Fragen der Unterkunftskosten und zahlt
das erforderliche Geld aus. Dieses holt sie sich jedoch vom Kreis als
Kostenträger wieder.
Dithmarschen ist in zwei Mietstufen entsprechend des Wohngeldgesetzes
unterteilt. Für die Städte Heide und Brunsbüttel gilt bei der Berechnung der
Kosten die Mietstufe 3, für das restliche Kreisgebiet die Stufe 2. In Zahlen
heißt das: Für einen Ein-Personen-Haushalt in Heide und Brunsbüttel werden ab
dem 1. Juli 282,50 Euro monatlich übernommen, im restlichen Kreisgebiet sind es
232 Euro. Ein Vier-Personen-Haushalt darf in Heide und Brunsbüttel 480,25 Euro
im Monat ausgeben, in den übrigen Städten und Gemeinden gelten 411 Euro als
angemessen. Der Betrag umfasst Miete und alle Nebenkosten ohne Heizung.
Wessen Ausgaben über dem als angemessen geltenden Betrag liegen, der hat bereits
mit dem ALG-II-Bescheid die Aufforderung erhalten, die Kosten zu reduzieren. In
den Schreiben werden die Betroffenen aufgefordert, „die Unterkunftskosten auf
den für Sie angemessenen Betrag durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten
oder auf andere Weise zu senken“.
Wer nur geringfügig über dem Betrag liegt, kann versuchen, die Überschreitung
vom Arbeitslosengeld abzuknapsen. Wenn das nicht klappt, muss die bisherige
Wohnung verlassen und eine kleinere gesucht werden. Pech hat, wer sich ein
Eigenheim als Alterssicherung zugelegt hat und es abbezahlen muss. Er bekäme
zwar die Zinsen in angemessener Höhe. Allerdings bleibt er auf der Tilgung
sitzen, die er im Zweifelsfall nicht bezahlen kann. Während die Zinsen der Miete
vergleichbar sind, dient die Tilgung der Vermögensbildung.
„Es gibt aber auch immer Einzelfall-Entscheidungen und einen
Ermessens-Spielraum“, sagt Petra Gereke. Ein Beispiel: Wenn eine Familie eine
größere Wohnung benötigt, weil ein Angehöriger krank, behindert oder
pflegebedürftig ist, wird dies bei der Höhe der Unterkunftskosten
berücksichtigt. Auch bei speziellen Ausstattungen, beispielsweise für
Behinderte, erfolgt eine Einzelfall-Entscheidung. Klar ist aber auch: Allein die
Tatsache, dass jemand in einer Sozialwohnung lebt, schützt nicht automatisch vor
einem Umzug. Selbst die Miete für Sozialwohnungen kann nämlich über dem
erlaubten Kostenniveau liegen.
www.kn-online.de
28.04.2005
Sachsen: Erste ALG-II-Empfänger müssen umziehen
Im Landkreis Löbau-Zittau in Sachsen müssen 1.700
Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit ihren Familien aufgrund von Hartz IV umziehen.
Der so genannte Grundsicherungsausschuss des Kreistages hatte festgelegt, welche
Wohnungsgrößen von den Kommunen als "angemessen" akzeptiert werden. Gleichzeitig
vereinbarte der Ausschuss mit den Arbeitsagenturen, den Betroffenen finanziell
unter die Arme zu greifen. So sollen künftig die Umzugskosten bezahlt werden.
Für Genossenschaftsanteile und Kautionen soll es günstige Darlehen geben.
Unter Umständen können höhere Kosten für die betroffenen Familien auch
übernommen werden, so dass sie in ihren Wohnungen bleiben können. Allerdings
sind die Hürden dafür sehr hoch. Erst wenn der Wohnungssuchende zehn Nachweise
von Maklern oder Genossenschaften bringt, nach denen keine angemessene Wohnung
zu finden ist, soll es ein Einsehen geben.
www.mdr.de
06.05.2005
Jena: Abriss in Lobeda trifft die Stadt jetzt als
Bumerang
Gerade sind die letzten Betonplatten von weiteren 440
abgerissenen Wohnungen am Lobedaer Allendeplatz gefallen, da hat der
Sozialausschuss gestern Abend den Wohnungsnotstand für die Stadt ausgerufen.
Mindestens 1 000 Wohnungen fehlen, um vor allem alleinstehende Empfänger des
Arbeitslosengeldes II mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, der den
Richtlinien der Stadt entspricht. Insgesamt verfügen laut Johanna Kühn,
Werkleiterin von "Jenarbeit", 1 800 sogenannte "Bedarfsgemeinschaften" über zu
viel oder zu teuren Wohnraum. In 800 Fällen handelt es sich aber um Familien,
denen eine Überschreitung von zehn Prozent zugestanden wird oder um nur
geringfügig zu große Wohnungen. "Entgegen unserer ersten Annahmen betragen die
Differenzen zwischen 100 und 200 Euro und sorgen schon jetzt für viel höhere
Kosten zu Lasten der Stadt", so Johanna Kühn. Nach Gesetzeslage werde die
Überzahlung nur für längstens sechs Monate übernommen, bis dahin müsse der ALG
II-Empfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder die Geldleistung werde um
den Differenzbetrag gekappt. "Eine andere Wahl lässt uns das Gesetz nicht, auch
wenn kein geeigneter Wohnraum gestellt werden kann", so die Werkleiterin.
Sozialdezernent Dr. Albrecht Schröter bestätigte, dass die Stadt vor einem
echten Problem stehe, da der Wohnungsleerstand nur noch zwei Prozent in der in
Jena betrage. Die Stadt komme nicht umhin, selbst günstigen Wohnraum zu
schaffen. "Kurzfristig gibt aber nur 100 bis 200 leere Wohnungen, die wir mit
einfachen Mitteln sanieren könnten", so der Dezernent. Deswegen müssten als
weiteres Mittel die Ermessensspielräume ausgeweitet oder gegebenenfalls die
Mietpreisgrenze von 6,10 Euro warm anghehoben werden. "Statt der geplanten 15,6
Millionen Euro laufen dann 2005 für die Stadt aber rasch 18 bis 20 Millionen
Euro an Kosten für Unterbringung auf", warnte Schröter.
Stadtrat Jürgen Haschke sagte, dass Jena nun das Stadtumbauprogramm-Ost
auf die Füße falle: "Erst reißen wir die günstigen unsanierten Wohnungen ab und
jetzt legen wir ein neues Wohnungsbauprogramm auf." So ist die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften laut Johanna Kühn von ursprünglich angenommenen 3 800 auf
5 750 geklettert. Hinter dieser Zahl stehen 8 500 Einzelpersonen, die vom ALG II
leben. Pro Monat kommen etwa 400 neue Anträge hinzu, während Vermittlungen in
den ersten Arbeitsmarkt die Ausnahme bleiben.
www.otz.de
06.05.2005
Umzugswelle durch Hartz?
"ALG II Zwangsumzug! Neue Vermieter gesucht", schreibt ein
"bedarfsgemeinschaftliches Ehepaar" aus Ganderkesee in einer Wohnungsanzeige.
Sie bräuchten "dringend" eine neue Bleibe in Oldenburg oder Umgebung, "weil die
derzeitige Miete lt. amtlicher Mitteilung angeblich zu hoch ist". Noch gilt eine
Übergangsfrist, doch der 1. Juli kann für viele Bezieher des Arbeitslosengeldes
II (ALG II) zum traurigen Datum werden. "Unverzüglich" solle er sich um eine
Senkung seiner "Unterkunftskosten auf das angemessene Niveau" bemühen, hatte die
Agentur für Arbeit an einen Göttinger geschrieben, weil seine Miete 18,34 Euro
über dem "angemessenen" Satz liege - in Göttingen sind das 245 Euro. Die meisten
der für die Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinsschaften und
Optionskommunen haben ihren Kunden eine Frist von sechs Monaten gegeben - doch
die läuft Ende Juni ab. "Dann kommt der dicke Hammer", sagt Bernd Stöver vom
Mieterverband Niedersachsen-Bremen.
In den Arbeitslosen-Beratungsstellen ist die Verunsicherung zu spüren:
Tausendfach bekamen Langzeitarbeitslose mit ihrem ALG II-Bescheid eine
Aufforderung geschickt, "die Unterkunftskosten auf den für Sie angemessenen
Betrag durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise zu
senken." Wer dem nicht nachkommt, muss entweder umziehen oder den zu hohen
Betrag selbst von seinem nicht gerade üppigen Arbeitslosengeld berappen - der
Satz liegt derzeit in Westdeutschland bei 345 Euro, dazu kommt das Wohngeld. Die
Frage ist, wieviel.
Genaue Zahlen über bedrohte Mieter gibt die bundesweit einheitlich benutzte
Software nicht her, der Deutsche Mieterbund rechnet bundesweit jedoch mit
100.000 Zwangsumzügen durch Hartz IV - das wären allein in Niedersachsen etwa
10.000. "Einige Leute wurden im Beratungsgespräch einfach aufgefordert, aufs
Land zu ziehen", ärgert sich Sebastian Wertmüller vom Deutschen
Gewerkschaftsbund. Um Härten zu vermeiden, hätte man zwar vielerorts die Grenzen
für Arbeitslose, bei denen mit einer baldigen Vermittlung zu rechnen ist,
flexibel ausgelegt. Allerdings: Selbst wenn man auf die Höchstgrenze noch eine
Toleranzquote von zehn Prozent drauflege, sei das oft "viel zu niedrig", sagt
Wertmüller.
Allein in Göttingen sollen nach Auskunft der dortigen Grünen bereits 770
Arbeitslose aufgefordert worden sein, ihre Miete zu senken. Die ersten
Betroffenen seien bereits umgezogen. "Es ist ein Skandal, dass die Stadt den
Leistungsbeziehern gravierende existentielle Sorgen beschert", sagt der grüne
Rats-Fraktionschef Rolf Becker.
"In Hamburg haben die Kosten für die Unterkunft erst im zweiten Halbjahr
Priorität", kündigt Uwe Ihnen von der für die Hartz IV-Umsetzung zuständigen
Arbeitsgemeinschaft an. Bislang habe man nur "in krassen Fällen" zur Senkung der
Miete aufgefordert. Tatsächlich wurden bislang für die gut 100.000 ALG
II-Empfänger in Hamburg laut DGB im Schnitt Kosten für Miete und Heizung in Höhe
von 328 Euro im Monat übernommen.
Eine verlängerte Schonfrist gilt auch in Bremen. Im ersten Halbjahr 2005 werde
niemand aufgefordert, "wegen unangemessener Mietkosten die Wohnung aufzugeben
oder nach einer preisgünstigeren Alternative zu suchen", hatte Sozialsenatorin
Karin Röpke (SPD) versichert. Einerseits wollen die Sozialdemokraten mit
Umzugsdrohungen nicht noch mehr Verunsicherung im Volk der Hartzler schüren,
andererseits fehlte auch lange eine verlässliche Datenbasis, wie teuer die
Übernahme der Mieten überhaupt ist.
Ob Bremen oder Hamburg: Wenn die Wohnungskosten in der zweiten Jahreshälfte
unter die Lupe genommen werden, dürften viele die Umzugskisten aus dem Keller
holen müssen. Michael Kopff vom Hamburger Mieterverein schwanen Umzugswellen.
"Wenn in großen Mengen Leute auf den Markt gedrängt werden, sind gefährliche
Engpässe zu erwarten", sagt Kopff. Und macht eine einfache Rechnung auf: Derzeit
darf die Wohnung eines ALG II-Beziehers in Hamburg höchstens 45 Quadratmeter
groß und 318 Euro teuer sein - ohne Heizkosten. Das entspricht einer
Nettokaltmiete von etwa sechs Euro pro Quadratmeter. Es gibt zwar in Hamburg
etwa 350.000 Wohnungen zum Hartz IV-Preis - etwas mehr als die Hälfte des
derzeit verfügbaren Mietwohnraums. Das Problem: "Bei Neuvermietungen muss man
derzeit in vielen Stadtlagen locker drei Euro dazulegen", kalkuliert Kopff. Da
bliebe vielen ALG II-Beziehern nur der Weg an den Stadtrand oder der Umzug in
Sozialwohnungen. Aber auch davon, so Kopff, "gibt es immer weniger".
www.taz.de
06.05.2005
Uni Potsdam: Harz IV und Kommunen
Publikation (pdf)
07.06.2005
Chemnitz: Arbeitslose musste umziehen - und
wurde dafür noch bestraft
Steffi Beyer (42), Hartz-IV-Empfängerin,
ärgert sich maßlos über die ARGE. Die will Frau Beyers Miete nicht mehr in
voller Höhe übernehmen. Begründung: Nach ihrem Umzug sei ihr Wohnraum
unangemessen. Steffi Beyer: „Dabei bin ich nur umgezogen, weil der Block, in dem
ich gewohnt habe, abgerissen wird. Das ist ungerecht.“
Die seit fast zwei Jahren arbeitslose Köchin hatte in der Hoffmannstraße 57
gewohnt - 46 Quadratmeter für 275 Euro warm. Vermieter: die Chemnitzer
Siedlungsgemeinschaft (Sg). Die will den Block im nächsten Jahr abreißen.
Vorstandsmitglied Ullrich Löschner (54): „Die Anträge dafür sind gestellt.“ Die
Sg bot Steffi Beyer die Albert-Schweitzer-Straße 86 an: 47 Quadratmeter, 330
Euro warm. Mitte April zog sie ein.Nun schlug die ARGE zu, verweigerte die
Mietzahlung. Das war auch richtig. Denn im April galt noch, dass der
Mietzuschuss für Hartz-IV-Empfänger bei einem Umzug in der neuen Wohnung
niedriger ist als in der alten. Damit wollte man vermeiden, dass Hartz-IV-Mieter
die Wohnung wechseln, weil sie in der alten Wohnung nicht den vollen
Mietzuschuss ausnutzen. Nun ist den Stadträten aber eingefallen, dass es etwa
400 Mieter geben wird, die wegen des Stadtumbaus umziehen müssen. Rene Deschner
: „Wer sich weigert, umzuziehen, könnte den Stadtumbau behindern. Das wollen wir
nicht und wir wollen auch nicht, dass die Betroffenen bestraft werden.“ Also
wurde im Mai beschlossen: Wer wegen Stadtumbaus umziehen muss, bekommt die
alten, höheren Mietzuschüsse.
www.sz-online.de
29.06.2005
Sachsen: Tausenden ALG-II-Empfängern droht Umzug
Sachsens Sozialministerin Orosz hat erstmals Zahlen über
Zwangsumzüge wegen Hartz IV genannt. Ihren Angaben zufolge müssen sich
landesweit mehrere tausend ALG-II-Empfänger eine kleinere Wohnung suchen. Allein
die Stadt Görlitz rechne mit mindestens 750 Fällen, Plauen gehe von bis zu 150
Umzügen aus. In den Landkreisen Aue-Schwarzenberg und Leipziger Land werde die
Zahl der Wohnungswechsel auf jeweils rund 1.000 geschätzt. Seit Einführung von
Hartz IV legen die Kommunen fest, in welcher Höhe sie die Miete von
ALG-II-Empfängern übernehmen. Wird der "angemessene Wohnraum" überschritten,
droht der Zwangsumzug.
www.mdr.de
01.11.2005
Hartz IV sorgt für deutlichen Anstieg der Mietschulden
In zahlreichen kommunalen Wohnungsunternehmen
Sachsens haben sich die Außenstände bei den Mieten seit Einführung der
Arbeitsmartktreform Hartz IV deutlich erhöht. Das ergab eine Umfrage des vdw
Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. zu den Auswirkungen
von Hartz IV unter seinen Mitgliedsunternehmen. "Daran beteiligten sich 91
Wohnungsunternehmen, das sind rund zwei Drittel unserer Mitglieder", informiert
Verbandsdirektor Reinhold Ostendorf. "Allein 30 dieser Unternehmen verzeichneten
im ersten Halbjahr 2005 einen Anstieg der Mietschulden um mehr als eine halbe
Million Euro gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das sind im
Durchschnitt über 18.000 Euro pro Wohnungsunternehmen." Der Zuwachs bei den
Mietschulden beträgt durchschnittlich mehr als zehn Prozent pro Unternehmen. In
Einzelfällen kam es sogar zu Steigerungen um bis zu 66 Prozent.
Knapp die Hälfte (43 Prozent) aller Teilnehmer an der Fragebogenaktion bejahten
einen Anstieg der Mietschulden infolge Hartz IV. Hauptursache ist nach ihren
Angaben die nicht dem eigentlichen Zweck entsprechende Verwendung der vom
Leistungsträger - der ARGE oder dem Landratsamt - gezahlten Kosten für
Unterkunft und Heizung. Hinzu kommt vielfach auch eine unvollständige Erstattung
der Mietkosten durch den Leistungsträger.
Fast 1.400 Empfängern von Arbeitslosengeld II haben die befragten 91
Wohnungsunternehmen bis Ende August wegen Mietschulden bereits ihre Wohnung
kündigen oder die Kündigung androhen müssen. Knapp 400 Mahn- oder Klageverfahren
auf Zahlung der Mietrückstände wurden eingeleitet, in 275 Fällen die Räumung der
Wohnung bei Gericht beantragt. Für mehr als 2.000 ALG-II-Empfänger haben die
Wohnungsunternehmen die direkte Überweisung der Miete vom Leistungsträger
gefordert.
Mehr als drei Viertel der Umfrageteilnehmer schätzen ein, dass die vom Landkreis
oder der Stadt derzeit festgelegten Beträge für Betriebskosten und Heizung
künftig nicht ausreichen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Preissteigerungen rechnen sie mit Betriebs- und Heizkosten von 1,70 bis 3,20
Euro pro Quadratmeter. Die Wohnungsunternehmen gehen von einer durchschnittlich
15-igen Kostensteigerung aus, befürchten aber im Einzelnen Steigerungen von bis
zu 37 Prozent.
Auch langfristig hat Hartz IV nicht unerhebliche Folgen für die
Wohnungsunternehmen: "Wegen sehr niedrig angesetzter Heizkosten und einem daraus
resultierendem Sparzwang bei der Beheizung der Wohnräume ist mit einer
Verstärkung des Schimmelproblems zu rechnen. Und weil die Leistungsträger es
teilweise ablehnen, die Kosten für Schönheits- und Kleinreparaturen zu
übernehmen, droht in den von ALG-II-Empfängern bewohnten Räumen ein
Instandhaltungsstau", erläutert der Verbandsdirektor.
www.vswu.de
21.03.2006
Protest gegen Zwangsumzüge
Erwerbsloseninitiativen befürchten weiterhin eine hohe Zahl von
Zwangsumzügen durch die Hartz-IV-Reformen. Allerdings lieferten die Job-Center
nach wie vor keine seriösen Daten über die Zahl der von Umzugsforderungen
betroffenen Menschen, sagte Sigmar Gude vom Berliner Planungsbüro Topos gestern
in Berlin. Es sei jedoch von 300 000 bis 500 000 Haushalten auszugehen. Das
bundesweite Netzwerk "Kampagne gegen Zwangsumzüge" rief Betroffene auf, beim
Erhalt eines Kostensenkungsbescheides für die Wohnung eine Beratungsstelle
aufzusuchen. Zwangsumzüge seien in vielen Städten und Regionen bereits an der
Tagesordnung, sagte der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian.
Schätzungen zufolge lebten 1,2 Millionen Menschen in 700 000 Haushalten in
Wohnungen, die nach den Kriterien von Hartz IV zu teuer seien und deshalb
überprüft würden.
Anne Allex vom Runden Tisch der Erwerbslosen in Berlin kritisierte regional
unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Überprüfung der Wohnungskosten von
Hartz-IV-Empfängern. So gebe es etwa Differenzen bei den Grenzen, bis zu denen
Mieten übernommen werden. Auch die Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten
seien laut Umfragen bei örtlichen Erwerbslosenzentren und Mietervereinen von
Region zu Region verschieden. Mit regionalen Aktionen wollen
Erwerbsloseninitiativen in den kommenden Monaten gegen Zwangsumzüge (www.zwangumzuege.de)
protestieren.
morgenpost.berlin.1.de
30.03.2006
Bund kriegt Kosten für ALG II nicht in den Griff
Der Kostenanstieg beim Arbeitslosengeld II (ALG II) hat sich auch zum Beginn
des laufenden Jahres fortgesetzt. Wie das Finanzministerium in seinem jüngsten
Monatsbericht am Mittwoch in Berlin mitteilte, sind im Januar und Februar die
Ausgaben des Bundes für ALG II auf rund 4,71 Milliarden Euro. Das sind gut 23
Prozent oder rund 900 Millionen Euro mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres.
Im vergangenen Jahr hätten die Ausgaben bei 25 Milliarden Euro gelegen, im
Haushalt seien ursprünglich lediglich 14,6 Milliarden Euro eingestellt
worden.Bei der Vorlage des Monatsberichts verwies das Ministerium aber darauf,
dass die Aussagekraft der Zweimonatszahlen zum Jahresbeginn noch gering sei.
Eine belastbare Vorhersage zum weiteren Verlauf lasse sich daraus nicht
ableiten. Die Koalition hatte zuvor darauf hingewiesen, dass im Jahresverlauf
erste Sparmaßnahmen wirksam werden. Geplant sind beispielsweise Einschnitte bei
jungen Langzeitarbeitslosen.Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2006 hatte
Finanzminister Peer Steinbrück bisher 24,4 Milliarden Euro als
ALG-II-Ausgaben vorgesehen. Bei einer Hochrechnung der Januar- und Februarzahlen
auf das Gesamtjahr ergeben sich Kosten von 28,25 Milliarden Euro. Auch bei den
Leistungen des Bundes für Unterbringungskosten von ALG-II-Empfängern lagen die
Ausgaben im Januar und Februar den Angaben nach mit rund 634 Millionen Euro
deutlich über den 413 Millionen des Vorjahreszeitraums. Insgesamt sind für 2006
rund 3,6 Milliarden Euro veranschlagt. Ende Februar stieg die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften dem Bericht zufolge auf 3,85 Millionen - das sind 400.000
Bedarfsgemeinschaften mehr als vor einem Jahr.
www.n24.de
02.04.2006
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung (BIAJ):
6,9 Millionen Arbeitslosengeldempfänger / 4,976 Millionen registrierte
Arbeitslose
Statistik
04.04.2006
Mit Untervermietung den Zwangsumzug verhindern
"Nach den Hartz IV-Gesetzen darf nur angemessener
Wohnraum bezahlt werden", erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund
(DMB) in Berlin. Nach dessen Prognosen werden 2006 eine halbe Million Haushalte
aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken. Verläßliche Daten fehlen, weil nicht
alle Kommunen Zahlen erhoben haben. Stichproben des DMB zufolge wohnen in
Leipzig rund 3120 Haushalte zu teuer, in Bochum 2400, in Görlitz 1000.
Die Kommunen und die für Hartz IV-Empfänger zuständigen Arbeitsgemeinschaften
entscheiden, welche Miete und Wohnungsgröße angemessen ist. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer Broschüre Richtwerte
vorgegeben. Demnach stehen einem Single zwischen 45 und 50 qm Wohnfläche zu,
zwei Personen 60 qm oder zwei Zimmer, drei Personen 75 qm oder drei Zimmer.
Die Berechnung der Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. So soll den
unterschiedlichen Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten Rechnung getragen
werden. Den Mietspiegel handeln Vermieter, Mietervereine und Kommunen aus. Dem
DMB zufolge gibt es daneben Modelle, die auf Pauschalen, den im Wohngeldgesetz
festgelegten Sätzen oder auf Mieten für Sozialwohnungen beruhen.
Nach Angaben des Eigentümervereins Haus & Grund Leipzig bekommen Alg
II-Empfänger in Leipzig maximal 6,17 Euro/qm Warmmiete bezahlt. Die Stadt
toleriere jedoch gewisse Abweichungen noch oben. In Offenbach werden nach
Auskunft der Stadt Baujahr und Zustand der Wohnung mit berücksichtigt.
Der Erhalt des Wohnkosten-Bescheids hat nicht den sofortigen Auszug aus der
Wohnung zur Folge. "Jeder hat in der Regel sechs Monate Zeit, etwas zu ändern.
In dieser Frist wird eine zu hohe Miete weiterbezahlt", beruhigt Bernd Bleines,
Leiter der auf Hartz IV-Empfänger spezialisierten Caritas-Wohnraumberatung in
Offenbach. Der Auszug sei der letzte Schritt. Wer nichts unternimmt, läuft
Gefahr, die Differenz zwischen Miete und dem vom Staat übernommenen Anteil aus
eigener Tasche zahlen zu müssen.
Als ersten Schritt empfehlen Experten, mit dem Vermieter über eine niedrigere
Miete zu sprechen. "Wir raten unseren Mitgliedern meist dazu, die Miete auf das
zulässige Limit zu senken", sagt Henning Mau von Haus & Grund in Leipzig.
Denkbar ist auch eine Mietsenkung für die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Sobald der Mieter wieder arbeitet, zahlt er mehr. Eine weitere Möglichkeit ist,
die Wohnung unterzuvermieten. Dieser Weg erfordere üblicherweise das
Einverständnis des Vermieters, sagt Bleines. Bei ausreichender Größe der Wohnung
habe ein Mieter jedoch ein Anrecht auf Untervermietung. Bewohner könnten auch
ohne die Hilfe Dritter Ausgaben reduzieren, indem sie Wasser, Strom und
Heizenergie möglichst sparsam verbrauchen. dpa
www.welt.de
05.04.2006
Deutscher Städtetag: Große Sorge beim Städtetag wegen des ungebremsten
Anstiegs von Leistungsempfängern und Kosten nach Hartz IV
Pressemitteilung
10.04.2006
Städte ächzen unter Hartz IV
Die großen Städte in Sachsen-Anhalt stöhnen unter gestiegenen Ausgaben für die
Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem die Kosten für die Unterkunft von
Langzeitarbeitslosen "sind uns weggelaufen", sagte Halles Sozialdezernentin
Dagmar Szabados gegenüber der MZ. Der Grund dafür ist die wachsende Zahl von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern.
Halle hat im vergangenen Jahr 72 Millionen Euro für die Wohnkosten ausgegeben,
in diesem Jahr werden es 76 Millionen sein. In Magdeburg klafft die Schere noch
weiter auseinander: Im vorigen Jahr kam die
Landeshauptstadt nach Angaben des Sozialamtes mit 66 Millionen hin, für 2006
stehen 75 Millionen im Plan. Dessau plante Anfang 2005, mit Inkrafttreten von
Hartz IV, 16,5 Millionen Euro Wohnkosten ein, ausgegeben wurden 19,6 Millionen.
Für das laufende Jahr rechne man mit einem erneuten Anstieg um rund eine
Million, sagte Stadtsprecher Carsten Sauer. "Angesichts unseres
Haushaltsdefizits von 23 Millionen Euro ist das schwer zu verkraften." Aus den
Kommunen hieß es, viele Anträge auf Arbeitslosengeld II seien erst im Laufe des
Jahres gestellt worden. Deswegen sei die Zahl der Empfänger noch angestiegen.
"Da hat sich einiges aufgetürmt", sagte Sauer. In Halle gibt es 24 400 so
genannte Bedarfsgemeinschaften, knapp 3 000 mehr als im Januar vorigen Jahres.
In Magdeburg stieg die Zahl in diesem Zeitraum von unter 20 000 auf 22 000.
Angesichts dieser Entwicklung rechnet der Städte- und Gemeindebund
Sachsen-Anhalt mit wachsenden Defiziten in den städtischen Haushalten. Der Bund
müsse seinen Anteil von 29,1 Prozent an den Wohnkosten deshalb aufstocken,
forderte Karin Becker, Referentin für Soziales. Wie hoch der Bundeszuschuss im
kommenden Jahr ausfällt, ist noch offen.
www.mz-web.de
10.04.2006
In Brandenburg steigen durch Hartz IV die
Ausgaben der Kommunen
Den Städten und Landkreisen in Brandenburg laufen die Kosten für Hartz IV davon.
In Cottbus etwa ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften innerhalb eines Jahres um
19 Prozent gestiegen. Die Kosten für die Unterkunft der Langzeitarbeitslosen
nahmen im gleichen Zeitraum um 24 Prozent zu. 7,3 Millionen Euro hat Cottbus im
ersten Quartal dafür ausgegeben, so Sprecher Peter Lewandrowski. Ein ähnliches
Bild bietet sich auch in Potsdam und Frankfurt (Oder).
Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg
sieht vor allem die dauerhaft hohe Langzeitarbeitslosigkeit als Ursache für die
Entwicklung. "Hinzu kommt, dass der lange Winter und die kräftig gestiegenen
Energiepreise die Heizkosten nach oben getrieben haben", so Böttcher.
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lässt sich dieser Effekt noch kaum
ablesen. Vor einem Jahr erhielt jede Brandenburger Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft
im Durchschnitt 221 Euro monatlich für Unterkunft und Heizung, so die
Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.
In diesem Jahr sind es 226 Euro - ein Zuwachs um nur zwei Prozent. Die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften nahm demgegenüber um 19 Prozent, die der
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sogar um 35 Prozent zu. Es ist also nicht in
erster Linie die Höhe der Miet- und Nebenkosten im Einzelfall, die gestiegen
ist, sondern die Zahl der Betroffenen. Böttcher mahnt Verhandlungen zur Revision
von Hartz IV an, bei denen es auch um die Unterkunftskosten gehen müsse. Der
Bund trägt momentan einen Anteil von 29,1 Prozent an den Kosten für Unterkunft
und Heizung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Die Kommunen müssen 70,9 Prozent
der Last schultern. Nach Berechnungen des Bundes sollte die Arbeitsmarktreform
Hartz IV die Kommunen eigentlich um einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro
jährlich entlasten. "Diese gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen droht
durch die Entwicklung aufgefressen zu werden", warnt Stephan Articus,
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.
Auch im Brandenburger Arbeitsministerium sieht man den Bund in der Pflicht, die
versprochene Entlastung zu gewährleisten. "Jetzt müssen unverzüglich
Verhandlungen beginnen, um dieses Ziel zu erreichen", sagt ein
Ministeriumssprecher. Die SPD-Landtagsabgeordnete Esther Schröder berichtet,
dass in dem von ihr initiierten Hartz-IV-Kontaktbüro im Landtag die Zahl der
Streitfälle um die Angemessenheit des Wohnraums immer stärker zunimmt. "Häufig
berichten die Leute unter Tränen, dass ein immer größerer Anteil der Miete nicht
mehr übernommen wird, so dass sie ihn aus ihren Regelsätzen finanzieren müssen",
berichtet Schröder. Das sei eine besorgniserregende Entwicklung. Auch Christian
Otto, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linkspartei-PDS-Fraktion im Landtag,
sieht hier ein Problem. "Es kann nicht sein, dass Kostenprobleme auf die
Betroffenen abgewälzt werden", so Otto.
Für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger übernimmt die Kommune Miete und
Heizkosten im Rahmen der Grundsicherung komplett, wenn der Wohnraum als
angemessen eingestuft wird. Über diese Frage kommt es in letzter Zeit immer
häufiger zu Rechtsstreitigkeiten. In Berlin wird pro Bedarfsgemeinschaft im
Schnitt ein Betrag von 310 Euro ausgezahlt. Das ist bundesweit der Spitzenwert
noch vor Nordrhein-Westfalen (306 Euro). Brandenburg liegt mit 227 Euro am
unteren Ende der Skala. Weniger wird nur in Thüringen (304 Euro) und
Sachsen-Anhalt (222 Euro) bezahlt.
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