Stadtumbau und ALG II
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Auf diese Seite finden Sie  Informationen zu der Problematik des Stadtumbaus und des Arbeitslosengeldes II .

 

BMWA: Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II
Informationen

BMVBW: Harz IV: Gemeinden sollen wohnungs- und städtebauliche Versorgungskonzepte entwickeln
Pressemitteilung

Haus und Grund Sachsen: Der lange Schatten von Harz IV
Information

Deutscher Mieterbund: Deutscher Mieterbund zu Hartz IV::
Angemessene Wohnkosten – 20 Thesen des Deutschen Mieterbundes
Thesen

Deutscher Mieterbund: Wohnungspolitische Verantwortung der Gemeinden wächst
Kommunale Versorgungskonzepte notwendig
Pressemitteilung

Haus und Grund Sachsen: Arbeitslosen-Ghettos in DDR Plattenbausiedlungen: Bundeswirtschaftsminister Clement dementiert
Information

Verband deutscher Makler: Panikmache ist verantwortungslos
Pressemitteilung

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bericht (Quelle: Die Welt): Neues Arbeitslosengeld kann zu Umzügen führen
Nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II im kommenden Januar sind gravierende Auswirkungen am Wohnungsmarkt nach Ansicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland nicht ausgeschlossen, weil möglicherweise Leistungsempfänger umziehen müssten. Vor allem in den östlichen Bundesländern sei nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine Umzugsbewegung in kleinere und billigere Wohnungen nicht auszuschließen. weiter

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Was ist "angemessener" Wohnraum?
Bei ALG-II-Empfängern übernehmen die Kommunen die realen Kosten für Kaltmiete (inklusive Nebenkosten, allerdings ohne Strom und Warmwasser) sowie Heizung. Wie viel pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gezahlt wird, legen die Kommunen selbst fest. Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, keine zentrale Festlegung zu treffen.
Informationen

Verband deutscher Makler: Panikmache ist verantwortungslos
Pressemitteilung

Bericht (Quelle: Die Welt): Hartz IV macht kleine Mietwohnungen teurer
Besonders im Osten Deutschlands regt sich weiterhin Kritik an "Hartz IV". Während Maklerverbände einen Anstieg der Mieten im Osten befürchtet, kritisiert der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft vor allem, dass bei den Hartz-Reformen schwere handwerkliche Fehler gemacht worden seien.
"Das ist stümperhaft gemacht", sagte der Thüringer Verbandsvorsitzende Norbert Nareyke: So sei bei der Sechsmonats-Übergangsfrist für weitere Zahlungen in zu großen Wohnungen übersehen worden, dass viele Mieter Verträge mit erheblich längeren Kündigungsfristen hätten. Wohnungsgesellschaften würden sie aber nur aus dem Vertrag entlassen, wenn es Nachmieter gebe. Das aber sei sehr unwahrscheinlich. weiter

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg: Mit Landkreisen und kreisfreien Städten verständigt
BBU-Aktuell

Klärung von Zuständigkeiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Senat von Berlin voraus:
BBU-Aktuell

GdW: Arbeitslosengeld II: GdW fordert Freistellung von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften und von Mietkautionen beim anrechenbaren Vermögen
Pressemitteilung

BBT: Arbeitslosengeld II und die Wohnungswirtschaft
Mitteilung

Leipzig: legt Kriterien für "angemessenen Wohnraum" fest
Die Stadt Leipzig will die Mietkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bis zu einer Höhe von 3,85 Euro je Quadratmeter übernehmen. Das sieht eine am Dienstag von der Stadtverwaltung beschlossene Richtlinie vor. Hinzu kommen bis zu 1,37 Euro je Quadratmeter für Neben- und Betriebskosten sowie bis zu 0,95 Euro je Quadratmeter für Heizung und Warmwasser.
MDR.DE: Leipzig legt Kriterien für "angemessenen Wohnraum" fest

vdwvdgw: Hatz IV
Artikel (pdf)

Naumburg: Mieterbund rechnet mit Zwangsumzügen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fürchtet, dass es in Folge von Hartz-IV zu vielen Zwangsumzügen kommt. Das sagten Ellen Schultz, wiedergewählte Vorsitzende des Landesverbands Sachsen-Anhalt, und DMB-Direktor Franz-Georg Rips während des Landesverbandstags des Bundes am Samstag in Naumburg. "Die Betroffenen brauchen schnellstmöglich verbindliche Informationen, welche Kosten von den Städten als angemessene Wohnkosten akzeptiert werden", forderte Rips. Er kritisierte, dass die Bundesregierung keinen Gebrauch von ihren Möglichkeiten mache, eine Verordnung und so eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Deshalb müssten die Städte jetzt zusammen mit Wohnungsunternehmen und Mietervereinen die Weichen dafür stellen, dass künftig keine Armutsviertel entstehen.Sachsen-Anhalts Bauminister, Karl-Heinz Daehre (CDU) forderte, diese Fragen beim Stadtumbau zu berücksichtigen. Bei der Aufwertung des Wohnungsbestandes sollte nicht das obere Level einer Luxus-Sanierung angesetzt, sondern ein angemessener Bestand an bezahlbaren sanierten Wohnungen geschaffen werden.
www.mz-web.de

BBU: HARTZ IV: BBU MAHNT AUGENMASS IM INTERESSE DER BRANDENBURGISCHEN HILFEEMPFÄNGER AN
Erklärung

22.04.2005
Arbeitslosengeld-II-Beziehern droht Wohnungsverlust
Noch gilt die Übergangsfrist, doch der 1. Juli kann für viele Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) zu einem traurigen Datum werden. Möglicherweise müssen sie ihre Mietwohnung oder sogar ihr Haus verlassen, sofern es nicht abbezahlt ist.Der Grund: Ab Juli werden Unterkunftskosten für ALG-II-Bezieher nur noch in angemessener Höhe übernommen. Wer mehr bezahlen muss, bekommt ein Problem.
Wie viele Menschen in Dithmarschen betroffen sind, kann Petra Gereke nicht sagen. Die stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Dithmarschen (Arge), steht aber schon jetzt fest: „Das wird ein Thema werden.“ Die Arge ist ein Zusammenschluss von Kreis und Agentur für Arbeit, der die ALG-II-Bezieher betreut – gut 6000 im Kreisgebiet. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit erhält man das ALG II. Die Arbeitsgemeinschaft ist unter anderem zuständig für die Bearbeitung von Fragen der Unterkunftskosten und zahlt das erforderliche Geld aus. Dieses holt sie sich jedoch vom Kreis als Kostenträger wieder.
Dithmarschen ist in zwei Mietstufen entsprechend des Wohngeldgesetzes unterteilt. Für die Städte Heide und Brunsbüttel gilt bei der Berechnung der Kosten die Mietstufe 3, für das restliche Kreisgebiet die Stufe 2. In Zahlen heißt das: Für einen Ein-Personen-Haushalt in Heide und Brunsbüttel werden ab dem 1. Juli 282,50 Euro monatlich übernommen, im restlichen Kreisgebiet sind es 232 Euro. Ein Vier-Personen-Haushalt darf in Heide und Brunsbüttel 480,25 Euro im Monat ausgeben, in den übrigen Städten und Gemeinden gelten 411 Euro als angemessen. Der Betrag umfasst Miete und alle Nebenkosten ohne Heizung.
Wessen Ausgaben über dem als angemessen geltenden Betrag liegen, der hat bereits mit dem ALG-II-Bescheid die Aufforderung erhalten, die Kosten zu reduzieren. In den Schreiben werden die Betroffenen aufgefordert, „die Unterkunftskosten auf den für Sie angemessenen Betrag durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise zu senken“.
Wer nur geringfügig über dem Betrag liegt, kann versuchen, die Überschreitung vom Arbeitslosengeld abzuknapsen. Wenn das nicht klappt, muss die bisherige Wohnung verlassen und eine kleinere gesucht werden. Pech hat, wer sich ein Eigenheim als Alterssicherung zugelegt hat und es abbezahlen muss. Er bekäme zwar die Zinsen in angemessener Höhe. Allerdings bleibt er auf der Tilgung sitzen, die er im Zweifelsfall nicht bezahlen kann. Während die Zinsen der Miete vergleichbar sind, dient die Tilgung der Vermögensbildung.
„Es gibt aber auch immer Einzelfall-Entscheidungen und einen Ermessens-Spielraum“, sagt Petra Gereke. Ein Beispiel: Wenn eine Familie eine größere Wohnung benötigt, weil ein Angehöriger krank, behindert oder pflegebedürftig ist, wird dies bei der Höhe der Unterkunftskosten berücksichtigt. Auch bei speziellen Ausstattungen, beispielsweise für Behinderte, erfolgt eine Einzelfall-Entscheidung. Klar ist aber auch: Allein die Tatsache, dass jemand in einer Sozialwohnung lebt, schützt nicht automatisch vor einem Umzug. Selbst die Miete für Sozialwohnungen kann nämlich über dem erlaubten Kostenniveau liegen.
www.kn-online.de

28.04.2005
Sachsen: Erste ALG-II-Empfänger müssen umziehen
Im Landkreis Löbau-Zittau in Sachsen müssen 1.700 Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit ihren Familien aufgrund von Hartz IV umziehen.  Der so genannte Grundsicherungsausschuss des Kreistages hatte festgelegt, welche Wohnungsgrößen von den Kommunen als "angemessen" akzeptiert werden. Gleichzeitig vereinbarte der Ausschuss mit den Arbeitsagenturen, den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen. So sollen künftig die Umzugskosten bezahlt werden. Für Genossenschaftsanteile und Kautionen soll es günstige Darlehen geben.
Unter Umständen können höhere Kosten für die betroffenen Familien auch übernommen werden, so dass sie in ihren Wohnungen bleiben können. Allerdings sind die Hürden dafür sehr hoch. Erst wenn der Wohnungssuchende zehn Nachweise von Maklern oder Genossenschaften bringt, nach denen keine angemessene Wohnung zu finden ist, soll es ein Einsehen geben.

www.mdr.de

06.05.2005
Jena: Abriss in Lobeda trifft die Stadt jetzt als Bumerang
Gerade sind die letzten Betonplatten von weiteren 440 abgerissenen Wohnungen am Lobedaer Allendeplatz gefallen, da hat der Sozialausschuss gestern Abend den Wohnungsnotstand für die Stadt ausgerufen. Mindestens 1 000 Wohnungen fehlen, um vor allem alleinstehende Empfänger des Arbeitslosengeldes II mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, der den Richtlinien der Stadt entspricht. Insgesamt verfügen laut Johanna Kühn, Werkleiterin von "Jenarbeit", 1 800 sogenannte "Bedarfsgemeinschaften" über zu viel oder zu teuren Wohnraum. In 800 Fällen handelt es sich aber um Familien, denen eine Überschreitung von zehn Prozent zugestanden wird oder um nur geringfügig zu große Wohnungen. "Entgegen unserer ersten Annahmen betragen die Differenzen zwischen 100 und 200 Euro und sorgen schon jetzt für viel höhere Kosten zu Lasten der Stadt", so Johanna Kühn. Nach Gesetzeslage werde die Überzahlung nur für längstens sechs Monate übernommen, bis dahin müsse der ALG II-Empfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder die Geldleistung werde um den Differenzbetrag gekappt. "Eine andere Wahl lässt uns das Gesetz nicht, auch wenn kein geeigneter Wohnraum gestellt werden kann", so die Werkleiterin. Sozialdezernent Dr. Albrecht Schröter bestätigte, dass die Stadt vor einem echten Problem stehe, da der Wohnungsleerstand nur noch zwei Prozent in der in Jena betrage. Die Stadt komme nicht umhin, selbst günstigen Wohnraum zu schaffen. "Kurzfristig gibt aber nur 100 bis 200 leere Wohnungen, die wir mit einfachen Mitteln sanieren könnten", so der Dezernent. Deswegen müssten als weiteres Mittel die Ermessensspielräume ausgeweitet oder gegebenenfalls die Mietpreisgrenze von 6,10 Euro warm anghehoben werden. "Statt der geplanten 15,6 Millionen Euro laufen dann 2005 für die Stadt aber rasch 18 bis 20 Millionen Euro an Kosten für Unterbringung auf", warnte Schröter.
Stadtrat Jürgen Haschke  sagte, dass Jena nun das Stadtumbauprogramm-Ost auf die Füße falle: "Erst reißen wir die günstigen unsanierten Wohnungen ab und jetzt legen wir ein neues Wohnungsbauprogramm auf." So ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften laut Johanna Kühn von ursprünglich angenommenen 3 800 auf 5 750 geklettert. Hinter dieser Zahl stehen 8 500 Einzelpersonen, die vom ALG II leben. Pro Monat kommen etwa 400 neue Anträge hinzu, während Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt die Ausnahme bleiben.

www.otz.de

06.05.2005
Umzugswelle durch Hartz?
"ALG II Zwangsumzug! Neue Vermieter gesucht", schreibt ein "bedarfsgemeinschaftliches Ehepaar" aus Ganderkesee in einer Wohnungsanzeige. Sie bräuchten "dringend" eine neue Bleibe in Oldenburg oder Umgebung, "weil die derzeitige Miete lt. amtlicher Mitteilung angeblich zu hoch ist". Noch gilt eine Übergangsfrist, doch der 1. Juli kann für viele Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) zum traurigen Datum werden. "Unverzüglich" solle er sich um eine Senkung seiner "Unterkunftskosten auf das angemessene Niveau" bemühen, hatte die Agentur für Arbeit an einen Göttinger geschrieben, weil seine Miete 18,34 Euro über dem "angemessenen" Satz liege - in Göttingen sind das 245 Euro. Die meisten der für die Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinsschaften und Optionskommunen haben ihren Kunden eine Frist von sechs Monaten gegeben - doch die läuft Ende Juni ab. "Dann kommt der dicke Hammer", sagt Bernd Stöver vom Mieterverband Niedersachsen-Bremen.
In den Arbeitslosen-Beratungsstellen ist die Verunsicherung zu spüren: Tausendfach bekamen Langzeitarbeitslose mit ihrem ALG II-Bescheid eine Aufforderung geschickt, "die Unterkunftskosten auf den für Sie angemessenen Betrag durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise zu senken." Wer dem nicht nachkommt, muss entweder umziehen oder den zu hohen Betrag selbst von seinem nicht gerade üppigen Arbeitslosengeld berappen - der Satz liegt derzeit in Westdeutschland bei 345 Euro, dazu kommt das Wohngeld. Die Frage ist, wieviel.
Genaue Zahlen über bedrohte Mieter gibt die bundesweit einheitlich benutzte Software nicht her, der Deutsche Mieterbund rechnet bundesweit jedoch mit 100.000 Zwangsumzügen durch Hartz IV - das wären allein in Niedersachsen etwa 10.000. "Einige Leute wurden im Beratungsgespräch einfach aufgefordert, aufs Land zu ziehen", ärgert sich Sebastian Wertmüller vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Um Härten zu vermeiden, hätte man zwar vielerorts die Grenzen für Arbeitslose, bei denen mit einer baldigen Vermittlung zu rechnen ist, flexibel ausgelegt. Allerdings: Selbst wenn man auf die Höchstgrenze noch eine Toleranzquote von zehn Prozent drauflege, sei das oft "viel zu niedrig", sagt Wertmüller.
Allein in Göttingen sollen nach Auskunft der dortigen Grünen bereits 770 Arbeitslose aufgefordert worden sein, ihre Miete zu senken. Die ersten Betroffenen seien bereits umgezogen. "Es ist ein Skandal, dass die Stadt den Leistungsbeziehern gravierende existentielle Sorgen beschert", sagt der grüne Rats-Fraktionschef Rolf Becker.
"In Hamburg haben die Kosten für die Unterkunft erst im zweiten Halbjahr Priorität", kündigt Uwe Ihnen von der für die Hartz IV-Umsetzung zuständigen Arbeitsgemeinschaft an. Bislang habe man nur "in krassen Fällen" zur Senkung der Miete aufgefordert. Tatsächlich wurden bislang für die gut 100.000 ALG II-Empfänger in Hamburg laut DGB im Schnitt Kosten für Miete und Heizung in Höhe von 328 Euro im Monat übernommen.
Eine verlängerte Schonfrist gilt auch in Bremen. Im ersten Halbjahr 2005 werde niemand aufgefordert, "wegen unangemessener Mietkosten die Wohnung aufzugeben oder nach einer preisgünstigeren Alternative zu suchen", hatte Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) versichert. Einerseits wollen die Sozialdemokraten mit Umzugsdrohungen nicht noch mehr Verunsicherung im Volk der Hartzler schüren, andererseits fehlte auch lange eine verlässliche Datenbasis, wie teuer die Übernahme der Mieten überhaupt ist.
Ob Bremen oder Hamburg: Wenn die Wohnungskosten in der zweiten Jahreshälfte unter die Lupe genommen werden, dürften viele die Umzugskisten aus dem Keller holen müssen. Michael Kopff vom Hamburger Mieterverein schwanen Umzugswellen. "Wenn in großen Mengen Leute auf den Markt gedrängt werden, sind gefährliche Engpässe zu erwarten", sagt Kopff. Und macht eine einfache Rechnung auf: Derzeit darf die Wohnung eines ALG II-Beziehers in Hamburg höchstens 45 Quadratmeter groß und 318 Euro teuer sein - ohne Heizkosten. Das entspricht einer Nettokaltmiete von etwa sechs Euro pro Quadratmeter. Es gibt zwar in Hamburg etwa 350.000 Wohnungen zum Hartz IV-Preis - etwas mehr als die Hälfte des derzeit verfügbaren Mietwohnraums. Das Problem: "Bei Neuvermietungen muss man derzeit in vielen Stadtlagen locker drei Euro dazulegen", kalkuliert Kopff. Da bliebe vielen ALG II-Beziehern nur der Weg an den Stadtrand oder der Umzug in Sozialwohnungen. Aber auch davon, so Kopff, "gibt es immer weniger".
www.taz.de

06.05.2005
Uni Potsdam: Harz IV und Kommunen
Publikation (pdf)

07.06.2005
Chemnitz: Arbeitslose musste umziehen - und wurde dafür noch bestraft
Steffi Beyer (42), Hartz-IV-Empfängerin, ärgert sich maßlos über die ARGE. Die will Frau Beyers Miete nicht mehr in voller Höhe übernehmen. Begründung: Nach ihrem Umzug sei ihr Wohnraum unangemessen. Steffi Beyer: „Dabei bin ich nur umgezogen, weil der Block, in dem ich gewohnt habe, abgerissen wird. Das ist ungerecht.“
Die seit fast zwei Jahren arbeitslose Köchin hatte in der Hoffmannstraße 57 gewohnt - 46 Quadratmeter für 275 Euro warm. Vermieter: die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft (Sg). Die will den Block im nächsten Jahr abreißen. Vorstandsmitglied Ullrich Löschner (54): „Die Anträge dafür sind gestellt.“ Die Sg bot Steffi Beyer die Albert-Schweitzer-Straße 86 an: 47 Quadratmeter, 330 Euro warm. Mitte April zog sie ein.Nun schlug die ARGE zu, verweigerte die Mietzahlung. Das war auch richtig. Denn im April galt noch, dass der Mietzuschuss für Hartz-IV-Empfänger bei einem Umzug in der neuen Wohnung niedriger ist als in der alten. Damit wollte man vermeiden, dass Hartz-IV-Mieter die Wohnung wechseln, weil sie in der alten Wohnung nicht den vollen Mietzuschuss ausnutzen. Nun ist den Stadträten aber eingefallen, dass es etwa 400 Mieter geben wird, die wegen des Stadtumbaus umziehen müssen. Rene Deschner : „Wer sich weigert, umzuziehen, könnte den Stadtumbau behindern. Das wollen wir nicht und wir wollen auch nicht, dass die Betroffenen bestraft werden.“ Also wurde im Mai beschlossen: Wer wegen Stadtumbaus umziehen muss, bekommt die alten, höheren Mietzuschüsse.
www.sz-online.de

29.06.2005
Sachsen: Tausenden ALG-II-Empfängern droht Umzug
Sachsens Sozialministerin Orosz hat erstmals Zahlen über Zwangsumzüge wegen Hartz IV genannt. Ihren Angaben zufolge müssen sich landesweit mehrere tausend ALG-II-Empfänger eine kleinere Wohnung suchen. Allein die Stadt Görlitz rechne mit mindestens 750 Fällen, Plauen gehe von bis zu 150 Umzügen aus. In den Landkreisen Aue-Schwarzenberg und Leipziger Land werde die Zahl der Wohnungswechsel auf jeweils rund 1.000 geschätzt. Seit Einführung von Hartz IV legen die Kommunen fest, in welcher Höhe sie die Miete von ALG-II-Empfängern übernehmen. Wird der "angemessene Wohnraum" überschritten, droht der Zwangsumzug.

www.mdr.de

01.11.2005
Hartz IV sorgt für deutlichen Anstieg der Mietschulden
In zahlreichen kommunalen Wohnungsunternehmen Sachsens haben sich die Außenstände bei den Mieten seit Einführung der Arbeitsmartktreform Hartz IV deutlich erhöht. Das ergab eine Umfrage des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. zu den Auswirkungen von Hartz IV unter seinen Mitgliedsunternehmen. "Daran beteiligten sich 91 Wohnungsunternehmen, das sind rund zwei Drittel unserer Mitglieder", informiert Verbandsdirektor Reinhold Ostendorf. "Allein 30 dieser Unternehmen verzeichneten im ersten Halbjahr 2005 einen Anstieg der Mietschulden um mehr als eine halbe Million Euro gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das sind im Durchschnitt über 18.000 Euro pro Wohnungsunternehmen." Der Zuwachs bei den Mietschulden beträgt durchschnittlich mehr als zehn Prozent pro Unternehmen. In Einzelfällen kam es sogar zu Steigerungen um bis zu 66 Prozent.
Knapp die Hälfte (43 Prozent) aller Teilnehmer an der Fragebogenaktion bejahten einen Anstieg der Mietschulden infolge Hartz IV. Hauptursache ist nach ihren Angaben die nicht dem eigentlichen Zweck entsprechende Verwendung der vom Leistungsträger - der ARGE oder dem Landratsamt - gezahlten Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommt vielfach auch eine unvollständige Erstattung der Mietkosten durch den Leistungsträger.
Fast 1.400 Empfängern von Arbeitslosengeld II haben die befragten 91 Wohnungsunternehmen bis Ende August wegen Mietschulden bereits ihre Wohnung kündigen oder die Kündigung androhen müssen. Knapp 400 Mahn- oder Klageverfahren auf Zahlung der Mietrückstände wurden eingeleitet, in 275 Fällen die Räumung der Wohnung bei Gericht beantragt. Für mehr als 2.000 ALG-II-Empfänger haben die Wohnungsunternehmen die direkte Überweisung der Miete vom Leistungsträger gefordert.
Mehr als drei Viertel der Umfrageteilnehmer schätzen ein, dass die vom Landkreis oder der Stadt derzeit festgelegten Beträge für Betriebskosten und Heizung künftig nicht ausreichen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Preissteigerungen rechnen sie mit Betriebs- und Heizkosten von 1,70 bis 3,20 Euro pro Quadratmeter. Die Wohnungsunternehmen gehen von einer durchschnittlich 15-igen Kostensteigerung aus, befürchten aber im Einzelnen Steigerungen von bis zu 37 Prozent.
Auch langfristig hat Hartz IV nicht unerhebliche Folgen für die Wohnungsunternehmen: "Wegen sehr niedrig angesetzter Heizkosten und einem daraus resultierendem Sparzwang bei der Beheizung der Wohnräume ist mit einer Verstärkung des Schimmelproblems zu rechnen. Und weil die Leistungsträger es teilweise ablehnen, die Kosten für Schönheits- und Kleinreparaturen zu übernehmen, droht in den von ALG-II-Empfängern bewohnten Räumen ein Instandhaltungsstau", erläutert der Verbandsdirektor.
www.vswu.de

21.03.2006
Protest gegen Zwangsumzüge
Erwerbsloseninitiativen befürchten weiterhin eine hohe Zahl von Zwangsumzügen durch die Hartz-IV-Reformen. Allerdings lieferten die Job-Center nach wie vor keine seriösen Daten über die Zahl der von Umzugsforderungen betroffenen Menschen, sagte Sigmar Gude vom Berliner Planungsbüro Topos gestern in Berlin. Es sei jedoch von 300 000 bis 500 000 Haushalten auszugehen. Das bundesweite Netzwerk "Kampagne gegen Zwangsumzüge" rief Betroffene auf, beim Erhalt eines Kostensenkungsbescheides für die Wohnung eine Beratungsstelle aufzusuchen. Zwangsumzüge seien in vielen Städten und Regionen bereits an der Tagesordnung, sagte der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian. Schätzungen zufolge lebten 1,2 Millionen Menschen in 700 000 Haushalten in Wohnungen, die nach den Kriterien von Hartz IV zu teuer seien und deshalb überprüft würden.
Anne Allex vom Runden Tisch der Erwerbslosen in Berlin kritisierte regional unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Überprüfung der Wohnungskosten von Hartz-IV-Empfängern. So gebe es etwa Differenzen bei den Grenzen, bis zu denen Mieten übernommen werden. Auch die Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten seien laut Umfragen bei örtlichen Erwerbslosenzentren und Mietervereinen von Region zu Region verschieden. Mit regionalen Aktionen wollen Erwerbsloseninitiativen in den kommenden Monaten gegen Zwangsumzüge (www.zwangumzuege.de) protestieren.

morgenpost.berlin.1.de

30.03.2006
Bund kriegt Kosten für ALG II nicht in den Griff
Der Kostenanstieg beim Arbeitslosengeld II (ALG II) hat sich auch zum Beginn des laufenden Jahres fortgesetzt. Wie das Finanzministerium in seinem jüngsten Monatsbericht am Mittwoch in Berlin mitteilte, sind im Januar und Februar die Ausgaben des Bundes für ALG II auf rund 4,71 Milliarden Euro. Das sind gut 23 Prozent oder rund 900 Millionen Euro mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Im vergangenen Jahr hätten die Ausgaben bei 25 Milliarden Euro gelegen, im Haushalt seien ursprünglich lediglich 14,6 Milliarden Euro eingestellt worden.Bei der Vorlage des Monatsberichts verwies das Ministerium aber darauf, dass die Aussagekraft der Zweimonatszahlen zum Jahresbeginn noch gering sei. Eine belastbare Vorhersage zum weiteren Verlauf lasse sich daraus nicht ableiten. Die Koalition hatte zuvor darauf hingewiesen, dass im Jahresverlauf erste Sparmaßnahmen wirksam werden. Geplant sind beispielsweise Einschnitte bei jungen Langzeitarbeitslosen.Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2006 hatte Finanzminister Peer Steinbrück  bisher 24,4 Milliarden Euro als ALG-II-Ausgaben vorgesehen. Bei einer Hochrechnung der Januar- und Februarzahlen auf das Gesamtjahr ergeben sich Kosten von 28,25 Milliarden Euro. Auch bei den Leistungen des Bundes für Unterbringungskosten von ALG-II-Empfängern lagen die Ausgaben im Januar und Februar den Angaben nach mit rund 634 Millionen Euro deutlich über den 413 Millionen des Vorjahreszeitraums. Insgesamt sind für 2006 rund 3,6 Milliarden Euro veranschlagt. Ende Februar stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften dem Bericht zufolge auf 3,85 Millionen - das sind 400.000 Bedarfsgemeinschaften mehr als vor einem Jahr.
www.n24.de

02.04.2006
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung (BIAJ): 6,9 Millionen Arbeitslosengeldempfänger / 4,976 Millionen registrierte Arbeitslose
Statistik

04.04.2006
Mit Untervermietung den Zwangsumzug verhindern
"Nach den Hartz IV-Gesetzen darf nur angemessener Wohnraum bezahlt werden", erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Nach dessen Prognosen werden 2006 eine halbe Million Haushalte aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken. Verläßliche Daten fehlen, weil nicht alle Kommunen Zahlen erhoben haben. Stichproben des DMB zufolge wohnen in Leipzig rund 3120 Haushalte zu teuer, in Bochum 2400, in Görlitz 1000.
Die Kommunen und die für Hartz IV-Empfänger zuständigen Arbeitsgemeinschaften entscheiden, welche Miete und Wohnungsgröße angemessen ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer Broschüre Richtwerte vorgegeben. Demnach stehen einem Single zwischen 45 und 50 qm Wohnfläche zu, zwei Personen 60 qm oder zwei Zimmer, drei Personen 75 qm oder drei Zimmer.
Die Berechnung der Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. So soll den unterschiedlichen Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten Rechnung getragen werden. Den Mietspiegel handeln Vermieter, Mietervereine und Kommunen aus. Dem DMB zufolge gibt es daneben Modelle, die auf Pauschalen, den im Wohngeldgesetz festgelegten Sätzen oder auf Mieten für Sozialwohnungen beruhen.
Nach Angaben des Eigentümervereins Haus & Grund Leipzig bekommen Alg II-Empfänger in Leipzig maximal 6,17 Euro/qm Warmmiete bezahlt. Die Stadt toleriere jedoch gewisse Abweichungen noch oben. In Offenbach werden nach Auskunft der Stadt Baujahr und Zustand der Wohnung mit berücksichtigt.
Der Erhalt des Wohnkosten-Bescheids hat nicht den sofortigen Auszug aus der Wohnung zur Folge. "Jeder hat in der Regel sechs Monate Zeit, etwas zu ändern. In dieser Frist wird eine zu hohe Miete weiterbezahlt", beruhigt Bernd Bleines, Leiter der auf Hartz IV-Empfänger spezialisierten Caritas-Wohnraumberatung in Offenbach. Der Auszug sei der letzte Schritt. Wer nichts unternimmt, läuft Gefahr, die Differenz zwischen Miete und dem vom Staat übernommenen Anteil aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Als ersten Schritt empfehlen Experten, mit dem Vermieter über eine niedrigere Miete zu sprechen. "Wir raten unseren Mitgliedern meist dazu, die Miete auf das zulässige Limit zu senken", sagt Henning Mau von Haus & Grund in Leipzig. Denkbar ist auch eine Mietsenkung für die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld. Sobald der Mieter wieder arbeitet, zahlt er mehr. Eine weitere Möglichkeit ist, die Wohnung unterzuvermieten. Dieser Weg erfordere üblicherweise das Einverständnis des Vermieters, sagt Bleines. Bei ausreichender Größe der Wohnung habe ein Mieter jedoch ein Anrecht auf Untervermietung. Bewohner könnten auch ohne die Hilfe Dritter Ausgaben reduzieren, indem sie Wasser, Strom und Heizenergie möglichst sparsam verbrauchen.
dpa
www.welt.de

05.04.2006
Deutscher Städtetag:
Große Sorge beim Städtetag wegen des ungebremsten Anstiegs von Leistungsempfängern und Kosten nach Hartz IV
Pressemitteilung


10.04.2006
Städte ächzen unter Hartz IV
Die großen Städte in Sachsen-Anhalt stöhnen unter gestiegenen Ausgaben für die Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem die Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen "sind uns weggelaufen", sagte Halles Sozialdezernentin Dagmar Szabados gegenüber der MZ. Der Grund dafür ist die wachsende Zahl von Arbeitslosengeld-II-Empfängern.
Halle hat im vergangenen Jahr 72 Millionen Euro für die Wohnkosten ausgegeben, in diesem Jahr werden es 76 Millionen sein. In Magdeburg klafft die Schere noch weiter auseinander: Im vorigen Jahr kam die
Landeshauptstadt nach Angaben des Sozialamtes mit 66 Millionen hin, für 2006 stehen 75 Millionen im Plan. Dessau plante Anfang 2005, mit Inkrafttreten von Hartz IV, 16,5 Millionen Euro Wohnkosten ein, ausgegeben wurden 19,6 Millionen. Für das laufende Jahr rechne man mit einem erneuten Anstieg um rund eine Million, sagte Stadtsprecher Carsten Sauer. "Angesichts unseres Haushaltsdefizits von 23 Millionen Euro ist das schwer zu verkraften." Aus den Kommunen hieß es, viele Anträge auf Arbeitslosengeld II seien erst im Laufe des Jahres gestellt worden. Deswegen sei die Zahl der Empfänger noch angestiegen. "Da hat sich einiges aufgetürmt", sagte Sauer. In Halle gibt es 24 400 so genannte Bedarfsgemeinschaften, knapp 3 000 mehr als im Januar vorigen Jahres. In Magdeburg stieg die Zahl in diesem Zeitraum von unter 20 000 auf 22 000. Angesichts dieser Entwicklung rechnet der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt mit wachsenden Defiziten in den städtischen Haushalten. Der Bund müsse seinen Anteil von 29,1 Prozent an den Wohnkosten deshalb aufstocken, forderte Karin Becker, Referentin für Soziales. Wie hoch der Bundeszuschuss im kommenden Jahr ausfällt, ist noch offen.

www.mz-web.de

10.04.2006
In Brandenburg steigen durch Hartz IV die Ausgaben der Kommunen
Den Städten und Landkreisen in Brandenburg laufen die Kosten für Hartz IV davon. In Cottbus etwa ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften innerhalb eines Jahres um 19 Prozent gestiegen. Die Kosten für die Unterkunft der Langzeitarbeitslosen nahmen im gleichen Zeitraum um 24 Prozent zu. 7,3 Millionen Euro hat Cottbus im ersten Quartal dafür ausgegeben, so Sprecher Peter Lewandrowski. Ein ähnliches Bild bietet sich auch in Potsdam und Frankfurt (Oder).
Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg sieht vor allem die dauerhaft hohe Langzeitarbeitslosigkeit als Ursache für die Entwicklung. "Hinzu kommt, dass der lange Winter und die kräftig gestiegenen Energiepreise die Heizkosten nach oben getrieben haben", so Böttcher.
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lässt sich dieser Effekt noch kaum ablesen. Vor einem Jahr erhielt jede Brandenburger Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 221 Euro monatlich für Unterkunft und Heizung, so die Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. In diesem Jahr sind es 226 Euro - ein Zuwachs um nur zwei Prozent. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nahm demgegenüber um 19 Prozent, die der Arbeitslosengeld-II-Empfänger sogar um 35 Prozent zu. Es ist also nicht in erster Linie die Höhe der Miet- und Nebenkosten im Einzelfall, die gestiegen ist, sondern die Zahl der Betroffenen. Böttcher mahnt Verhandlungen zur Revision von Hartz IV an, bei denen es auch um die Unterkunftskosten gehen müsse. Der Bund trägt momentan einen Anteil von 29,1 Prozent an den Kosten für Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Die Kommunen müssen 70,9 Prozent der Last schultern. Nach Berechnungen des Bundes sollte die Arbeitsmarktreform Hartz IV die Kommunen eigentlich um einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro jährlich entlasten. "Diese gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen droht durch die Entwicklung aufgefressen zu werden", warnt Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.
Auch im Brandenburger Arbeitsministerium sieht man den Bund in der Pflicht, die versprochene Entlastung zu gewährleisten. "Jetzt müssen unverzüglich Verhandlungen beginnen, um dieses Ziel zu erreichen", sagt ein Ministeriumssprecher. Die SPD-Landtagsabgeordnete Esther Schröder berichtet, dass in dem von ihr initiierten Hartz-IV-Kontaktbüro im Landtag die Zahl der Streitfälle um die Angemessenheit des Wohnraums immer stärker zunimmt. "Häufig berichten die Leute unter Tränen, dass ein immer größerer Anteil der Miete nicht mehr übernommen wird, so dass sie ihn aus ihren Regelsätzen finanzieren müssen", berichtet Schröder. Das sei eine besorgniserregende Entwicklung. Auch Christian Otto, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linkspartei-PDS-Fraktion im Landtag, sieht hier ein Problem. "Es kann nicht sein, dass Kostenprobleme auf die Betroffenen abgewälzt werden", so Otto.
Für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger übernimmt die Kommune Miete und Heizkosten im Rahmen der Grundsicherung komplett, wenn der Wohnraum als angemessen eingestuft wird. Über diese Frage kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Rechtsstreitigkeiten. In Berlin wird pro Bedarfsgemeinschaft im Schnitt ein Betrag von 310 Euro ausgezahlt. Das ist bundesweit der Spitzenwert noch vor Nordrhein-Westfalen (306 Euro). Brandenburg liegt mit 227 Euro am unteren Ende der Skala. Weniger wird nur in Thüringen (304 Euro) und Sachsen-Anhalt (222 Euro) bezahlt.

www.maerkischeallgemeine.de