Die Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepte, die die wirtschaftlichen Grundlagen für den dauerhaften Bestand der Wohnungsunternehmen darstellen, müssen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte angemessen berücksichtigt werden. (Quelle: Forderungen des GdW zum 2. Leerstandskongress am 11.04.2002)

 Die notwendigen Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen werden nur auf der Grundlage von Stadtentwicklungskonzepten gefördert. Das Vorliegen solcher Konzepte ist also Voraussetzung dafür, dass überhaupt Mittel aus dem Stadtumbauprogramm fließen.

Das mikroökonomische Pendant zu den von den Kommunen und Wohnungsunternehmen gemeinsam zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzepten sind die internen Unternehmens- und Sanierungskonzepte. Das gesamtstädtische Entwicklungskonzept ersetzt nicht die Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepte, konkretisiert aber deren externe Parameter und Voraussetzungen. Es ist daher notwendig, dass die unternehmensinternen Vorstellungen und Planungen in die Erstellung der Stadtentwicklungskonzepte einbezogen werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass sie nicht umgesetzt werden können, weil sie zu wirtschaftlich nicht tragfähigen Lösungen bei den Wohnungsunternehmen führen würden.

 Eine sozial akzeptable und städtebaulich plausible, die wirtschaftlichen Belange der Wohnungsunternehmen mit berücksichtigende Stadtentwicklung bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass sich der Abriss nicht ausschließlich auf die Platte und die Aufwertung nicht nur auf die Altbauten in den Innenstädten konzentrieren darf. Gemeinsames Anliegen von Kommune und Wohnungsunternehmen muss es sein, Stadtumbaugebiete zu definieren, die nicht auf die Innenstädte begrenzt werden, sondern ausdrücklich auch die Großsiedlungen bei Rückbau und Aufwertung mit einbeziehen.